Krankenkasse wechseln

Wir machen es Ihnen leicht ihre Krankenkasse zu wechseln. Sie können sich bei uns über gesetzliche Krankenkassen ausführlich informieren und ihren Wechsel durch Vergleiche vorbereiten. Wir erleichtern Ihnen den Wechsel der Krankenkasse mit unseren Checklisten und Musterformularen.

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Private Krankenkassetarife 2012: Neues Urteil

Montag, Februar 20, 2012 @ 04:02 PM
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Die Lausitzer Rundschau veröffentlicht in einem jüngsten Beitrag, dass Versicherungsverträge nach dem Geschlecht unzulässig sind, davon sind auch Krankenkassentarife von privaten Krankenkassen betroffen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof auf Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz am 01.03.2011. Ab dem 21.12.2012 soll es dann einheitliche Tarife geben. Damit können private Krankenkassen keine nach dem Geschlecht differenzierten Krankenkassentarife mehr erheben. Die so genannte Risikoermittlung der privaten Krankenkassen bei Antragsstellung darf das Geschlecht ab diesem Datum nicht mehr mit einbeziehen. Welche Folgen, das auf bereits bestehende Krankenkassentarife hat, gilt es abzuwarten.

Private Krankenkassen dürfen vor Aufnahme eines neuen Versicherten prüfen unter welchen Bedingungen sie diesen aufnehmen und ggf. auch ablehnen. Bei Antragsstellung müssen Sie Fragen zum Gesundheitszustand vergangener Jahre beantworten. Dabei spielen auch Krankenhausaufenthalte und Operationen eine Rolle, ebenso Fragen zur Zahngesundheit. Private Krankenkassen können bei Unstimmigkeiten beim behandelten Arzt Rückfragen stellen. Ärzte sind in diesem Fall von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Zur Prüfung kommen auch Selbstauskünfte, zum Beispiel über Allergien und Folgeerkrankungen hinzu. Bei für die Krankenkassen “schwierigen Fällen” können Risikobeiträge

Es lohnt sich von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob ein Krankenkassenwechsel in eine andere privaten Krankenkasse Vorteile bietet. Mit unserem Krankenkassen Vergleichsrechner können Sie nicht nur private Krankenkassen, sondern auch gesetzliche Krankenkassen völlig unabhängig miteinander vergleichen.

GKV Angebot: Auslandskrankenschutz nur noch bis Ende 2012

Mittwoch, Februar 8, 2012 @ 01:02 PM
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Viele Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen dürften sich über die kostenlosen Auslandskrankenschutz gefreut haben, aber mit dieser Extra-Leistung ist ab 2013 Schluss. Bisher war es so geregelt, dass gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern eine Reisekrankenversicherung nur von einem privaten Versicherungsanbieter, mit denen diese zusammenarbeiten, empfehlen dürfen. Die Versicherungspolice kommt der privaten Versicherung zugute. Nach Medienberichten boten nun auch GKVs ihren Versicherten einen kostenlosen Auslandskrankenschutz an. Diese Zusatzangebote missfielen aber dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesgesundheitsministerium, die dem Ganzen nun einen Riegel vorschoben.

Welche Krankenkasse zu Ihnen passt, können Sie mit unserem Krankenkassen Vergleichsrechner anonym und kostenlos, ermitteln.

Krankenkassenwechsel 2012

Montag, Januar 30, 2012 @ 11:01 AM
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Mit 2012 gibt es für einen gelungenen Wechsel der Krankenkasse, ohne größere Stolpersteine, einiges zu beachten. Genauer gesagt, betrifft das Versicherte einer PKV, die sich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen möchten. Grundsätzlich gibt es nur ein paar Ausnahmen, die den Wechsel aus der PKV in die GKV ermöglichen.

Wechseln können Versicherte, die ehemals Selbständige waren und nun wieder in einem Angestelltenverhältnis stehen. Das jährliche Einkommen sollte unter der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 50.850 Euro liegen. Im Vorjahr waren es noch 49.500.- Euro.

Kehren die Versicherten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurück, so müssen Sie länger als 12 Monate in diesem beschäftigt werden. Scheitert dieses zeitliche Limit, so besteht das Recht in die alte PKV zu den gleichen Konditionen zurückzukehren. Informieren Sie Ihre private Krankenkasse schriftlich über den Krankenkassenwechsel am besten per Einschreiben.

Bevor Sie diesen Schritt gehen, wählen Sie in Ruhe und Sorgfalt eine gesetzliche Krankenkasse aus. Die gesetzlichen Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben, daher sollten Sie das Augenmerk auch auf die Zusatzleistungen, wie Häusliche Pflege und Schutzimpfungen, und den Zusatzbeitrag legen. Da bestehen von Krankenkasse zu Krankenkasse zum Teil wirklich große Unterschiede. Musterbriefe zur Kündigung der Krankenkasse und weiterführende Informationen für einen Krankenkassenwechsel finden Sie auf unserem Portal.

Zusatzbeitrag auch für chronisch Kranke

Donnerstag, November 24, 2011 @ 09:11 AM
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Gesetzliche Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfond nicht auskommen, können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Seit Einführung des Zusatzbeitrages haben schon viele Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt.

Krankenkassen Zusatzbeitrag für Chronisch Kranke

Die neuste Information zum Zusatzbeitrag betrifft eine gerichtliche Entscheidung zum Thema Härtefallklausel. Das Gericht entschied, dass auch chronisch Kranke mit einem geringen Einkommen diesen Zusatzbeitrag entrichten müssen. Sie gelten in diesem Fall nicht als soziale Härtefälle. Durch die Beschränkung des Zusatzbeitrages auf maximal 8 Euro im Monat und das bestehende Sonderkündigungsrecht bei Einführung eines Zusatzbeitrages sei ein ausreichender sozialer Schutz für die Krankenversicherten.

Diesem Urteil des LSG Baden-Württemberg L 11 KR 3607/10 ging die Klage einer Seniorin aus dem März 2010 voraus. Die Frau ist chronisch krank und verfügt nach eigenen Angaben nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um den Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse zu bezahlen. Das Landessozialgericht bewertet diesen Fall anders und entschied, dass es für die Zahlung des Zusatzbeitrages keine Ausnahmen gibt.

Die Frau hätte nach Bekanntgabe der Erhebung des Zusatzbeitrages von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und in eine andere Krankenkasse wechseln können. Sie finden bei uns eine Liste mit Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag.

Krankenkassen Wahltarif mit Selbstbehalt: Neues Urteil gefällt

Donnerstag, November 10, 2011 @ 09:11 AM
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Der Focus berichtet in einem aktuellen Artikel über ein neu gefälltes Urteil zu Krankenkassen Wahltarifen. Genauer gesagt, geht es bei der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, um den Wahltarif mit Selbstbehalt. Anlass zu dieser Entscheidung war der Tarif der Sercurvita BKK mit einer gestaffelten Prämienzahlung, die aber Gering- und Mittelverdiener eher benachteiligte, so das BSG.

Das Gericht in Kassel entschied, dass Wahltarife mit Selbstbehalt nicht zu Lasten andere Versicherter gehen und aus anderen Wahltarifen quer finanziert werden dürfen. Außerdem darf der Tarif sich nicht an kostenlos mitversicherte Familienangehörige richten. Der Sercurvita BKK Wahltarif mit Selbstbehalt wurde daher nicht genehmigt.

Was bedeutet ein Wahltarif mit Selbstbehalt?

Bei dem Tarif mit Selbstbehalt tragen die Versicherten die Kosten für die Behandlungen bis zur Höhe des Selbstbehaltes allein. Die Krankenkasse zahlt im Gegenzug dafür bestimmte Prämien. Es gibt noch eine Reihe von anderen Wahltarifen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten anbieten können.

BKK Heilberufe wird geschlossen

Donnerstag, November 3, 2011 @ 09:11 AM
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Mit Berufung auf einen aktuellen Artikel der Welt Online muss nun schon die zweite gesetzliche Krankenkasse, die BKK für Heilberufe, ihre Tätigkeit einstellen. Nachdem die City BKK wegen massiver wirtschaftlicher Probleme im Sommer geschlossen wurde, trifft es nun die Krankenkasse mit Sitz in Düsseldorf. Trotz angestrengter Sanierungsmaßnahmen gingen die Mitgliederzahlen deutlich zurück und die wirtschaftliche Schieflage ließ sich nicht beheben. Die Kasse musste einen Zusatzbeitrag einführen, der wiederum veranlasste viele Versicherte in eine andere Krankenkasse zu wechseln. Ein starker Fusionsparnter konnte ebenso nicht gefunden werden. Als finaler Schritt bleibt nur die Schließung der BKK Heilberufe.

Die derzeit 113.000 Versicherten müssen sich nun eine neue Krankenkasse suchen. Bei der Schließung der City BKK kam es zu Problemen. So wiesen Krankenkassen ältere und kranke Versicherte ab und waren nicht bereit sie in die Krankenkasse aufzunehmen. Ein solches „Abwimmel“-Verhalten soll sich diesmal nicht wiederholen. Daniel Bahr, der Gesundheitsminister, ermahnte in aller Deutlichkeit die bestehenden Krankenkassen und drohte konsequente Strafen bei erneutem Fehlverhalten an. Für die Versicherten der BKK Heilberufe besteht bis zum Wechsel in eine andere Krankenkasse der volle Versicherungsschutz.

Es wird ihnen geraten, das Schreiben der BKK Heilberufe zur Schließung mit einer Liste aller frei wählbaren Krankenkassen abzuwarten. Alle Krankenkassen sollten in Ruhe miteinander verglichen werden, dabei sollte der Zusatzbeitrag nicht alleiniges Kriterium sein. Achten Sie auch auf die freiwilligen Leistungen bzw. Zusatzleistungen, die Ihnen die neue Krankenkasse anbietet, wie Vorsorgeprogramme und alternative Heilmethoden.

Krankenkassen-Fusion: Zusammenschluss der DAK mit der BKK Gesundheit

Mittwoch, Oktober 12, 2011 @ 09:10 AM
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Das Hamburger Abendblatt berichtet in seinem Artikel vom 12.10.2011 über die entschiedene Fusion der großen gesetzlichen Krankenkassen DAK mit der BKK Gesundheit. Beide Krankenkassen werden sich zum 01.01.2012 zur DAK-Gesundheit zusammenschließen. Damit entsteht mit rund 6,8 Millionen Krankenversicherten ein wahrer Krankenkassen-Gigant.

Die Versicherten beider Kassen werden automatisch in die DAK-Gesundheit übernommen. Die alten Versichertenkarten behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Erst danach wird dem Versicherten eine neue DAK-Gesundheit Chip-Karte ausgestellt.

Bei den gesetzlichen Leistungen wird es voraussichtlich keine Einschnitte geben. Die freiwilligen Leistungen beider gesetzlichen Krankenkassen müssen jedoch aufeinander angepasst werden. Das Geschäftsmodell der DAK-Gesundheit soll die Stärken beider Kassen, wie eine sehr gute persönliche Erreichbarkeit oder die Gesundheitsvorsorge im Betrieb zugunsten der Versicherten vereinen. Auch die integrierte Versorgung von Patienten soll weiter verbessert werden. Der Hauptsitz der DAK-Gesundheit wird Hamburg sein. Durch die Fusion wird die DAK-Gesundheit die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland werden, nach der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse.

Mitglieder beider gesetzlichen Krankenkassen, die nach der Fusion über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken, können erst nach 18 Monaten in eine neue Krankenkasse wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund einer Krankenkassen-Fusion nicht. Die Kündigungsfrist besteht immer zwei Monate zum Ende eines Monats.

Die neue elektronische Versichertenkarte

Montag, Oktober 10, 2011 @ 08:10 AM
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Die gesetzlichen Krankenkassen bitten postalisch, nach und nach ihre Mitglieder ein aktuelles Passfoto von sich einzureichen. Grund für diese Aufforderung, ist die neue elektronische Versichertenkarte auf der nicht nur Patientendaten, sondern auch, wie bei Ihrem Ausweis ein Lichtbild aufgedruckt wird. Bis alle Versicherten dazu aufgefordert werden, kann es jedoch noch dauern. Die Bundesregierung hat die gesetzlichen Krankenkassen angewiesen bis Ende 2011 mindestens 10 Prozent der Mitglieder mit der neuen elektronischen Versichertenkarte auszustatten. Die alten Versichertenkarten behalten deswegen weiterhin ihre Gültigkeit.

Welche Daten werden auf der neuen elektronischen Karte gespeichert?

Aktuell enthält die neue elektronische Chip-Karte, wie bisher nur die Stammdaten des Versicherten. Also den Namen, die Anschrift und das Geburtsdatum. Zukünftig sollen Ärztebriefe, Befunde und Notfalldaten, wie Allergien und chronische Krankheiten abgespeichert werden. Auch das Anlegen einer elektronischen Patientenakte ist angedacht. Ziel ist es eine bessere Vernetzung zwischen Ärzten, Kliniken und Krankenkassen zu gewährleisten. Der Versicherte soll bestimmen können, welche Daten von ihm gespeichert werden.

Warum das Foto auf der elektronischen Versichertenkarte?

Das Foto auf der Karte soll vor Missbrauch durch Fremde schützen. Den Krankenkassen entstehen jährlich etwa durch Diebstahl der Versichertenkarte Kosten in Millionenhöhe.

Wer braucht kein Foto abzugeben?

Kinder unter 15 Jahren müssen kein Foto bei der Krankenkasse abgeben, sowie Pflegebedürftige.

Wann kommt die neue elektronische Versichertenkarte für alle gesetzlich Versicherten?

Technisch und logistisch sind noch ein paar Hürden zu meistern, bis die elektronische Gesundheitskarte für alle Versicherten einer gesetzlichen Krankenkasse wirksam wird.

Quelle: Artikel auf rp-online.de vom 08.10.2011

Wichtige Infos, wenn Krankenkassen fusionieren

Donnerstag, Oktober 6, 2011 @ 09:10 AM
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Auf test.de gibt es einen sehr guten Artikel für Krankenkassenmitglieder, die von der Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse betroffen sind. Denn so eine Fusion zweier Krankenkassen bringt auch immer ein paar Veränderungen für die Versicherten mit sich.

Die Versichertenkarte

Die alten Chipkarten behalten auch nach einem Zusammenschluss weiterhin ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Erst dann bekommen Sie eine neue Versichertenkarte ausgestellt. Die fusionierte Krankenkasse informiert automatisch den Arbeitgeber und die Rentenversicherung über die Krankenkassen-Fusion. Sie müssen sich darum nicht kümmern.

Zusatzleistungen

Bei den angebotenen Extra-Leistungen und speziellen Angeboten, wie zum Beispiel Wahltarife, müssen sich die beiden Krankenkassen auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Oftmals wird der Leistungskatalog der vormals größeren Krankenkasse übernommen. Keine Bange ausreichend Versicherungsschutz besteht immer, denn 90% der gesetzlichen Leistungen sind vorgeschrieben. Nur bestimmte Zusatzleistungen können bei einer Krankenkassenfusion auf der Strecke bleiben oder eingeschränkt werden.

Auch Wahltarife werden auslaufen und auf die Krankenkassen-Fusion angepasst. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie einen Wahltarif der neu entstandenen Krankenkasse annehmen oder ganz und gar in eine neue Krankenkasse wechseln. Positiv bei einer Krankenkassen-Fusion kann sich die persönliche Erreichbarkeit auswirken. So kann sich das Filialnetz deutlich erweitern.

Kein Sonderkündigungsrecht

Wichtig, wenn Ihre Krankenkasse mit einer anderen Kasse fusioniert haben Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gesonderte Recht haben Sie nur dann, wenn die Kasse erstmals die Erhebung eines Zusatzbeitrages ankündigt.

IGEL-Leistungen

Montag, September 26, 2011 @ 09:09 AM
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Bei gesetzlichen Krankenkassen ist der Großteil an Leistungen gesetzlich vorgegeben oder es handelt sich dabei, um spezielle Zusatzleistungen. Bei Ärzten und Fachärzten werden verstärkt individuelle Gesundheitsleistungen angeboten, für die der Patient selbst bezahlen muss und nicht die Krankenkasse aufkommt. Dabei handelt es sich um so genannte IGEL-Leistungen. Dazu zählen, zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, eine ernährungsmedizinische Beratung und die Augeninnendruckmessung. Die Abkürzung “IGEL” steht für individuelle Gesundheitsleistungen.

Heilpraxisnet berichtet in einem aktuellen Artikel, dass Krankenkassen diesen speziell von Ärzten angebotenen IGEL-Leistungen nun verstärkt einen Riegel vorschieben wollen. Der Grund dafür:

[…] Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte die steigende Zahl. Denn bei den Igel-Angeboten „geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, wie er in der Berliner Zeitung mahnte. Seiner Ansicht nach sind die individuellen Gesundheitsleistungen in der Mehrheit „nutzlos und damit überflüssig“. […]

Den Krankenkassenmitgliedern soll, nach Wünschen Gernot Kiefers, eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist zum sorgfältigen Überdenken bleiben, bevor die Behandlung oder Beratung stattfindet. Der behandelnde Arzt soll den Patienten genau über die Vor- und Nachteile der Behandlung aufklären und auch alternative Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Es ist bei in Anspruchnahme von IGEL-Angeboten folgendes ratsam:

Patienten sollten vorher einen Kostenvoranschlag einholen. Der Arzt kann Ihnen ohne eine unterschriebene Honorarvereinbarung keine Leistungen in Rechnung stellen. Bei Fragen oder Zweifeln wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.