Krankenkasse wechseln

Wir machen es Ihnen leicht ihre Krankenkasse zu wechseln. Sie können sich bei uns über gesetzliche Krankenkassen ausführlich informieren und ihren Wechsel durch Vergleiche vorbereiten. Wir erleichtern Ihnen den Wechsel der Krankenkasse mit unseren Checklisten und Musterformularen.

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IGEL-Leistungen

Montag, September 26, 2011 @ 09:09 AM
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Bei gesetzlichen Krankenkassen ist der Großteil an Leistungen gesetzlich vorgegeben oder es handelt sich dabei, um spezielle Zusatzleistungen. Bei Ärzten und Fachärzten werden verstärkt individuelle Gesundheitsleistungen angeboten, für die der Patient selbst bezahlen muss und nicht die Krankenkasse aufkommt. Dabei handelt es sich um so genannte IGEL-Leistungen. Dazu zählen, zum Beispiel Ultraschalluntersuchungen, eine ernährungsmedizinische Beratung und die Augeninnendruckmessung. Die Abkürzung “IGEL” steht für individuelle Gesundheitsleistungen.

Heilpraxisnet berichtet in einem aktuellen Artikel, dass Krankenkassen diesen speziell von Ärzten angebotenen IGEL-Leistungen nun verstärkt einen Riegel vorschieben wollen. Der Grund dafür:

[…] Gernot Kiefer, Vorstandsmitglied im Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung kritisierte die steigende Zahl. Denn bei den Igel-Angeboten „geht es vorrangig um Umsatz und Gewinn der Ärzte und nicht um medizinische Hilfe für Kranke“, wie er in der Berliner Zeitung mahnte. Seiner Ansicht nach sind die individuellen Gesundheitsleistungen in der Mehrheit „nutzlos und damit überflüssig“. […]

Den Krankenkassenmitgliedern soll, nach Wünschen Gernot Kiefers, eine 24-stündige Einwilligungssperrfrist zum sorgfältigen Überdenken bleiben, bevor die Behandlung oder Beratung stattfindet. Der behandelnde Arzt soll den Patienten genau über die Vor- und Nachteile der Behandlung aufklären und auch alternative Behandlungsmöglichkeiten in Betracht ziehen.

Es ist bei in Anspruchnahme von IGEL-Angeboten folgendes ratsam:

Patienten sollten vorher einen Kostenvoranschlag einholen. Der Arzt kann Ihnen ohne eine unterschriebene Honorarvereinbarung keine Leistungen in Rechnung stellen. Bei Fragen oder Zweifeln wenden Sie sich am besten an Ihre Krankenkasse.

Familienversicherung für über 18-Jährige unter bestimmten Umständen

Montag, September 12, 2011 @ 09:09 AM
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Die Hannoversche Allgemeine berichtet in einem aktuellen Zeitungsartikel, dass viele Heranwachsende auch nach ihrem 18. Geburtstag noch kostenlos bei ihren Eltern in der gesetzlichen Krankenkasse mitversichert werden können. Das ist jedoch an ein paar Grundbedingungen geknüpft:

Das regelmäßige Einkommen darf die Grenze von 365 Euro nicht übersteigen. Bei einer geringfügigen Beschäftigung liegt die Obergrenze bei 400 Euro. Achtung, die Krankenkassen prüfen das nach. Bei Überschreitung der Einkommensgrenze kann sich das Kind selbst in der Krankenkasse der Eltern versichern oder in eine andere Krankenkasse wechseln. Hier ist es wichtig die gesetzlichen Krankenkassen in Ruhe miteinander zu vergleichen, dabei spielt nicht nur ein eventueller Zusatzbeitrag, sondern auch Zusatzeistungen eine große Rolle.

Junge Arbeitslose

Findet des Kind auch nach der Vollendung des 18. Geburtstages hinaus keinen Arbeitsplatz oder Ausbildungsplatz, dann bleibt es Mitglied in der Familienversicherung. Eventuell sogar für weitere 5 Jahre, also bis zu seinem 23. Geburtstag mitversichert.

Auszubildende

Auszubildende mit einem monatlichen Einkommen von maximal 325 Euro brauchen nicht, wie sonst üblich, Beiträge zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung zahlen.

Studierende

Studierende können bis zum 25. Geburtstag in der Familienversicherung der Eltern mitversichert werden. Hat der Jugendliche einen Wehr- oder Zivildienst bzw. Ersatzdienst geleistet, verlängert sich der Anspruch automatisch um die abgeleisteten Monate.

Höhere Beiträge sind bei der Gothaer Krankenversicherung ab 2012 möglich

Freitag, September 9, 2011 @ 09:09 AM
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Die private Krankenversicherung Gothaer plant ihre Krankenkassenbeiträge ab dem 01.01.2012 anzuheben. Eine Erhöhung der Beiträge von 20-30% kann auf die Versicherten zu kommen. Grund für die Erhöhung der Beiträge ist die Anhebung der Tarife. Bei Beitragserhöhungen bestehen jedoch, wie bei der gesetzlichen Krankenkasse ein gesondertes Kündigungsrecht und die Möglichkeit des Wechsels in eine andere private Krankenkasse.


Die Kündigung mit Sonderkündigungsrecht muss innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Beitragserhöhung erfolgen. Die Kündigung wird nur innerhalb dieser Frist wirksam. Die reguläre Kündigungsfrist beträgt in einer privaten Krankenkasse 3 Monate zum Ende des Versicherungsjahres. Schicken Sie die Kündigung am besten als Einschreiben an die Krankenkasse.

Private Krankenversicherung für Alg II-Empfänger

Dienstag, September 6, 2011 @ 01:09 PM
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Alg II-Empfänger, die Versicherte einer privaten Krankenkasse sind, müssen nicht in den Basistarif ihrer Krankenkasse wechseln. Das Bayrische Bundessozialgericht entschied am 19.07.2011 darüber und fällte ein Urteil. Das jeweilige Jobcenter muss die Kosten zur privaten Krankenversicherung tragen, jedoch nur in Höhe, welche für den Basistarif fällig wären.

Was bedeutet der Basistarif einer privaten Krankenkasse?

Der Basistarif einer privaten Krankenkasse ist vom Leistungskatalog her mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Versicherte, die sich für einen Basistarif entschieden haben, können jederzeit in den Basistarif einer anderen privaten Krankenkasse wechseln. Nach dem Krankenkassenwechsel ist der Versicherte 18 Monate an seine Krankenkasse gebunden. Alterrückstellungen können gegebenenfalls mit in die neue private Krankenkasse übertragen werden. Die Beitrageshöhe zum Basistarif richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und dem Beruf. Der Gesundheitszustand des Versicherten bleibt außen vor.

Mit Wahltarifen bis zu 500 Euro Prämie zurück

Montag, August 22, 2011 @ 12:08 PM
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Die Bild veröffentlicht in einem aktuellen Artikel, dass sich Wahltarife für Menschen mit bester Gesundheit sehr lohnen können. Viele Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten verschiedene Wahltarife an mit denen sie ganz unterschiedliche Prämien oder zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Bei uns finden Sie eine Übersicht mit allen gängigen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen.

Als Versicherter können Sie einen Wahltarif jederzeit kündigen und wieder in einen normalen Tarif wechseln. Mit der Entscheidung für einen Wahltarif bindet man sich aber für ein Jahr an die Krankenkasse und kann nicht wechseln. Ausnahme, die Krankenkasse führt einen Zusatzbeitrag ein. In diesem Fall greift wieder das Sonderkündigungsrecht.

Mit einem Wahltarif Beitragsrückerstattung gibt es am Ende eine Geldprämie. Je nach Krankenkassen, schwanken die ausgeschütteten Prämien deutlich. Es gibt Krankenkassen, die bis zu 500 Euro Prämie am Ende eines Kalenderjahres zurückerstatten.

Bedingung für die Ausschüttung der Prämie ist, dass der Versicherte in einem Kalenderjahr keinerlei ärztliche Leistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen fallen nicht darunter. Falls doch Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, so entstehen für den Versicherten keine Kosten – nur die Prämienzahlung ist dann hinfällig.

Die Bild beruft sich auf den Test der Zeitschrift Finanztest zu Wahltarifen und gibt unter anderem folgende Krankenkassen, als die mit den höchsten Prämienzahlungen an:

- Big Direkt gesund 465 Euro Prämie mit Tarif BIGselect Prämie

- BKK Gildemeister Seidensticker 465 Euro Prämie mit Tarif Beitragsrückgewähr

- Sercurvita BKK 465 Euro Prämie mit Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit

- Schwenniger KK 375 Euro Prämie mit Tarif BKK SparTarif

* Die Tarife gelten modellhaft für einen 35-jährigen Versicherten mit einem Einkommen von 36 000 Euro brutto  im Jahr. Der Beitragssatz beträgt einheitlich 15,5%.

Urteil: Zusatzbeitrag der DAK vielleicht rechtswidrig

Mittwoch, August 17, 2011 @ 09:08 AM
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Das Sozialgericht in Berlin hat, die von der DAK erhobenen Zusatzbeiträge für nicht wirksam erklärt. Grund für diese richterliche Entscheidung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag nicht ausreichend auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat. Vor Einführung eines Zusatzbeitrages haben die Versicherten die Möglichkeit dieses Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen und in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln. Versicherte der DAK fühlten sich nicht ausreichend über das Sonderkündigungsrecht informiert und legten Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag ein. Sie empfanden den Hinweis der DAK auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht lediglich auf der Rückseite des Informationsschreibens und in Kleinschrift gedruckt, als nicht angemessen. Die DAK plant gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

Keine Zahlung des Zusatzbeitrages – Lohn-Pfändung droht!

Freitag, August 12, 2011 @ 03:08 PM
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Der Spiegel berichtet in einem akuellen Artikel, dass über 150.000 Krankenkassen-Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag diesen allein im ersten Halbjahr 2010 bisher nicht ordnungsgemäß an ihre Krankenkasse überwiesen haben. Nun wenden sich die betroffenen Krankenkassen, als letzten Schritt an das Hauptzollamt, um die Zusatzbeiträge einzutreiben. Ignorieren die Versicherten auch die Zahlungserinnerung des Hauptzollamtes, dann folgt die Pfändung von Lohn und Rente. Die meisten Zahlungsverweigerer sind im Übrigen Mitglieder in der DAK und der KKH-Allianz. In der Liste finden Sie Krankenkassen, die bisher keinen Zusatzbeitrag erheben.

Urteil: Zusatzbeitrag trifft auch Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger

Donnerstag, August 4, 2011 @ 09:08 AM
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Das Hessische Landesgericht hat entschieden, dass die Zahlung des Zusatzbeitrages auch für Hartz-IV-Empfänger und Empfänger von Sozialgeld zumutbar ist. Wer diesen Betrag nicht an seine gesetzliche Krankenkasse entrichten kann oder will, solle doch in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag wechseln. Bei der Einführung eines Zusatzbeitrages haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Gesetz gegen den Ärztemangel: Drohen Versicherten weitere Kosten?

Montag, August 1, 2011 @ 12:08 PM
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Die Welt.de berichtet in einem aktuellen Artikel, dass Krankenversicherte mit weiteren Kosten rechnen müssen. Grund für diese Annahme ist das neue Gesetz gegen den Ärztemangel, dass diese Woche noch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Demnach sollen finanzielle Anreize für Mediziner in unterversorgten Gebieten, wie ländlichen Regionen geschaffen werden, aber auch Zahnärzte höhere Honorare bekommen.

Der finanzielle Aufwand für dieses Ärzte Förderprogramm ist noch nicht abschätzbar. Sicher ist fast eines, das der Sozialausgleich nicht, wie vorher angekündigt, komplett aus Steuergeldern finanziert werden soll. Sollte das Ärzte Förderprogramm teurer werden, als vermutet, wird der Steuerzuschuss vom Bund reduziert werden. Versicherte müssten mit ihren Zusatzbeiträgen dann teilweise oder vielleicht sogar bis zur Hälfte den Sozialausgleich mitfinanzieren. Die Krankenkassen sehen dieser möglichen Entwicklung sehr skeptisch entgegen.

Kassenpatient: Patient zweiter Klasse?

Mittwoch, Juli 20, 2011 @ 12:07 PM
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Das es deutliche Unterschiede in der Versorgung zwischen Privat- und Kassenpatienten bei Fachärzten gibt, “geistert” schon seit geraumer Zeit durch die Presse. Die Situation scheint sich aber durch das jetzige Gesundheitssystem weiter zu verschärfen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Praxistest gemacht und über 800-mal in verschiedenen Arztpraxen in ihrer Region angerufen. Dabei gaben sich die Mitarbeiter im ersten Anruf als gesetzlich Versicherter aus, um darauf folgend noch einmal als Privatpatient nach einem Untersuchungstermin zu fragen. Die Auswertung der Umfrage brachte ans Licht, was vorher zu vermuten war: Gesetzlich Versicherte müssen deutlich länger auf einen Termin warten, als Privatpatienten.

Ganz gravierend, zeigt sich der Unterschied bei einem Termin beim Kardiologen. Circa 19 Tage müssen Privatpatienten auf einen Termin warten, dagegen brauchen gesetzlich Versicherte mit 71 Tagen wesentlich mehr Geduld. Ein Ärztemangel wird nicht als Grund für solch ein Verhalten genannt, vielmehr ist es der Umstand, dass Fachärzte an Privatpatienten durch doppelt so hohe Rechnungen und Zusatzleistungen mehr verdienen. Private Krankenkassen bieteten als ein Extra für ihre Versicherten eine Reihe an individuellen Zusatzleistungen an.