Vergleichen Sie jetzt die Angebote der
gesetzlichen Krankenversicherungen
Krankenversicherung Vergleichsrechner integriert
Heute haben wir auf vielfachen Wunsch zwei Vergleichsrechner zum Wechseln der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der privaten Krankenkasse installiert.
Damit entfällt nun das für Sie umständliche Anfragen per Email oder Telefon bei unserem Team. Sie können nun anonym und unabhängig über 200 Krankenkassentarife vergleichen und erhalten sofort die monatlichen Kosten und den enthaltenen Leistungsumfang ihrer neuen Krankenkasse angezeigt. Das eigentliche Wechseln der Krankenkasse funktioniert halbautomatisch, indem Sie in das Wechseln-Formular Ihre Adressdaten eingeben und sie von unserem Dienstleister ein persönliches Angebot schriftlich unterbreitet bekommen. Sie müssen nichts sofort entscheiden, sondern haben Zeit sich in Ruhe mit der neuen Krankenkasse und ihrem persönlichen Angebot zu befassen.
1. Vergleichsrechner gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
2. Vergleichsrechner private Krankenversicherung (PKV)
Als Bonus bieten wir weiterhin die persönliche Beratung bei allen weiterführenden Fragen an. Senden Sie uns dafür ganz einfach Ihre Anfrage per Email an: die@krankenkasse-wechseln.de
Kündigung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse
Reguläre Kündigung
Jede pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Person kann ihre Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt immer 2 Monate zum Monatsende.
Wenn Sie sich für eine „neue“ Krankenkasse entscheiden und deren Mitglied werden, sind Sie danach 18 Monate an die Krankenkasse gebunden. Innerhalb dieser 18 Monate können Sie nicht, die Krankenkasse wechseln.
Die 18-monatige Kündigungsfrist entfällt für freiwillig Versicherte, die nach der angestrebten Kündigung in eine private Krankenkasse wechseln. Diese Regelung gilt auch für Personen, die familienmitversichert sind.
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Sonderkündigungsrecht
Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigungsfrist gilt bis zum Tag ab dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird.
Während der Kündigungsfrist müssen Sie keinen Zusatzbeitrag an Ihre Krankenkasse zahlen. Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Sie einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit eines Zusatzbeitrages zu informieren und Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
___________________________________________________________________________________________________________________________________________
Kündigung bei Abschluss von Wahltarifen
Wenn Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, sind Sie 3 Jahre lang an Ihre Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit können Sie nicht kündigen, selbst nicht wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Wahltarifen.
Letzte Kommentare