Krankenkasse wechseln

Wir machen es Ihnen leicht ihre Krankenkasse zu wechseln. Sie können sich bei uns über gesetzliche Krankenkassen ausführlich informieren und ihren Wechsel durch Vergleiche vorbereiten. Wir erleichtern Ihnen den Wechsel der Krankenkasse mit unseren Checklisten und Musterformularen.

Letzte Kommentare

Mit Wahltarifen bis zu 500 Euro Prämie zurück

Montag, August 22, 2011 @ 12:08 PM
posted by admin
ANZEIGE

Die Bild veröffentlicht in einem aktuellen Artikel, dass sich Wahltarife für Menschen mit bester Gesundheit sehr lohnen können. Viele Gesetzliche Krankenkassen bieten ihren Versicherten verschiedene Wahltarife an mit denen sie ganz unterschiedliche Prämien oder zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen können. Bei uns finden Sie eine Übersicht mit allen gängigen Wahltarifen der gesetzlichen Krankenkassen.

Als Versicherter können Sie einen Wahltarif jederzeit kündigen und wieder in einen normalen Tarif wechseln. Mit der Entscheidung für einen Wahltarif bindet man sich aber für ein Jahr an die Krankenkasse und kann nicht wechseln. Ausnahme, die Krankenkasse führt einen Zusatzbeitrag ein. In diesem Fall greift wieder das Sonderkündigungsrecht.

Mit einem Wahltarif Beitragsrückerstattung gibt es am Ende eine Geldprämie. Je nach Krankenkassen, schwanken die ausgeschütteten Prämien deutlich. Es gibt Krankenkassen, die bis zu 500 Euro Prämie am Ende eines Kalenderjahres zurückerstatten.

Bedingung für die Ausschüttung der Prämie ist, dass der Versicherte in einem Kalenderjahr keinerlei ärztliche Leistungen in Anspruch genommen hat. Vorsorgeuntersuchungen fallen nicht darunter. Falls doch Leistungen in Anspruch genommen werden müssen, so entstehen für den Versicherten keine Kosten – nur die Prämienzahlung ist dann hinfällig.

Die Bild beruft sich auf den Test der Zeitschrift Finanztest zu Wahltarifen und gibt unter anderem folgende Krankenkassen, als die mit den höchsten Prämienzahlungen an:

- Big Direkt gesund 465 Euro Prämie mit Tarif BIGselect Prämie

- BKK Gildemeister Seidensticker 465 Euro Prämie mit Tarif Beitragsrückgewähr

- Sercurvita BKK 465 Euro Prämie mit Tarif Prämienauszahlung bei Leistungsfreiheit

- Schwenniger KK 375 Euro Prämie mit Tarif BKK SparTarif

* Die Tarife gelten modellhaft für einen 35-jährigen Versicherten mit einem Einkommen von 36 000 Euro brutto  im Jahr. Der Beitragssatz beträgt einheitlich 15,5%.

Urteil: Zusatzbeitrag der DAK vielleicht rechtswidrig

Mittwoch, August 17, 2011 @ 09:08 AM
posted by admin
ANZEIGE

Das Sozialgericht in Berlin hat, die von der DAK erhobenen Zusatzbeiträge für nicht wirksam erklärt. Grund für diese richterliche Entscheidung ist, dass die gesetzliche Krankenkasse mit einem Zusatzbeitrag nicht ausreichend auf das bestehende Sonderkündigungsrecht hingewiesen hat. Vor Einführung eines Zusatzbeitrages haben die Versicherten die Möglichkeit dieses Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen und in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag zu wechseln. Versicherte der DAK fühlten sich nicht ausreichend über das Sonderkündigungsrecht informiert und legten Widerspruch gegen den Zusatzbeitrag ein. Sie empfanden den Hinweis der DAK auf ein bestehendes Sonderkündigungsrecht lediglich auf der Rückseite des Informationsschreibens und in Kleinschrift gedruckt, als nicht angemessen. Die DAK plant gegen dieses Urteil in Berufung zu gehen.

Keine Zahlung des Zusatzbeitrages – Lohn-Pfändung droht!

Freitag, August 12, 2011 @ 03:08 PM
posted by admin
ANZEIGE

Der Spiegel berichtet in einem akuellen Artikel, dass über 150.000 Krankenkassen-Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag diesen allein im ersten Halbjahr 2010 bisher nicht ordnungsgemäß an ihre Krankenkasse überwiesen haben. Nun wenden sich die betroffenen Krankenkassen, als letzten Schritt an das Hauptzollamt, um die Zusatzbeiträge einzutreiben. Ignorieren die Versicherten auch die Zahlungserinnerung des Hauptzollamtes, dann folgt die Pfändung von Lohn und Rente. Die meisten Zahlungsverweigerer sind im Übrigen Mitglieder in der DAK und der KKH-Allianz. In der Liste finden Sie Krankenkassen, die bisher keinen Zusatzbeitrag erheben.

Urteil: Zusatzbeitrag trifft auch Hartz-IV- und Sozialhilfe-Empfänger

Donnerstag, August 4, 2011 @ 09:08 AM
posted by admin
ANZEIGE

Das Hessische Landesgericht hat entschieden, dass die Zahlung des Zusatzbeitrages auch für Hartz-IV-Empfänger und Empfänger von Sozialgeld zumutbar ist. Wer diesen Betrag nicht an seine gesetzliche Krankenkasse entrichten kann oder will, solle doch in eine Krankenkasse ohne Zusatzbeitrag wechseln. Bei der Einführung eines Zusatzbeitrages haben die Versicherten ein Sonderkündigungsrecht.

Gesetz gegen den Ärztemangel: Drohen Versicherten weitere Kosten?

Montag, August 1, 2011 @ 12:08 PM
posted by admin
ANZEIGE

Die Welt.de berichtet in einem aktuellen Artikel, dass Krankenversicherte mit weiteren Kosten rechnen müssen. Grund für diese Annahme ist das neue Gesetz gegen den Ärztemangel, dass diese Woche noch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll. Demnach sollen finanzielle Anreize für Mediziner in unterversorgten Gebieten, wie ländlichen Regionen geschaffen werden, aber auch Zahnärzte höhere Honorare bekommen.

Der finanzielle Aufwand für dieses Ärzte Förderprogramm ist noch nicht abschätzbar. Sicher ist fast eines, das der Sozialausgleich nicht, wie vorher angekündigt, komplett aus Steuergeldern finanziert werden soll. Sollte das Ärzte Förderprogramm teurer werden, als vermutet, wird der Steuerzuschuss vom Bund reduziert werden. Versicherte müssten mit ihren Zusatzbeiträgen dann teilweise oder vielleicht sogar bis zur Hälfte den Sozialausgleich mitfinanzieren. Die Krankenkassen sehen dieser möglichen Entwicklung sehr skeptisch entgegen.

Kassenpatient: Patient zweiter Klasse?

Mittwoch, Juli 20, 2011 @ 12:07 PM
posted by admin
ANZEIGE

Das es deutliche Unterschiede in der Versorgung zwischen Privat- und Kassenpatienten bei Fachärzten gibt, “geistert” schon seit geraumer Zeit durch die Presse. Die Situation scheint sich aber durch das jetzige Gesundheitssystem weiter zu verschärfen. Die AOK Rheinland/Hamburg hat den Praxistest gemacht und über 800-mal in verschiedenen Arztpraxen in ihrer Region angerufen. Dabei gaben sich die Mitarbeiter im ersten Anruf als gesetzlich Versicherter aus, um darauf folgend noch einmal als Privatpatient nach einem Untersuchungstermin zu fragen. Die Auswertung der Umfrage brachte ans Licht, was vorher zu vermuten war: Gesetzlich Versicherte müssen deutlich länger auf einen Termin warten, als Privatpatienten.

Ganz gravierend, zeigt sich der Unterschied bei einem Termin beim Kardiologen. Circa 19 Tage müssen Privatpatienten auf einen Termin warten, dagegen brauchen gesetzlich Versicherte mit 71 Tagen wesentlich mehr Geduld. Ein Ärztemangel wird nicht als Grund für solch ein Verhalten genannt, vielmehr ist es der Umstand, dass Fachärzte an Privatpatienten durch doppelt so hohe Rechnungen und Zusatzleistungen mehr verdienen. Private Krankenkassen bieteten als ein Extra für ihre Versicherten eine Reihe an individuellen Zusatzleistungen an.

Barmer GEK: Kein Zusatzbeitrag 2012

Mittwoch, Juli 20, 2011 @ 08:07 AM
posted by admin
ANZEIGE

Die momentan größte gesetzliche Krankenkasse, die Barmer GEK, plant auch für das kommende Jahr keinen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten zu erheben. Anders als andere gesetzliche Krankenkassen kann die Barmer GEK zurzeit auf eine positive und stabile Finanzsituation bauen.

City BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen

Montag, Juli 18, 2011 @ 11:07 AM
posted by admin
ANZEIGE

Die ehemalige Krankenkasse City BKK, die als erste deutsche Krankenkasse Pleite gegangen ist, muss höchstwahrscheinlich, die von ihren ehemaligen Versicherten erhobenen Zusatzbeiträge zurückzahlen. So entschied es das Urteil des Sozialgerichtes Berlin. Es geht dabei um geschätzte 20 Millionen Euro. Die City BKK habe damals vor Einführung des Zusatzbeitrages lediglich im „Kleingedruckten“ über das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Das Gericht sah dies als unzureichend an.

Dieses Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten zum Monatsende besteht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben möchte. Die Verbindlichkeiten der insolventen City BKK müssen die anderen BKK-Krankenkassen derweil tragen.

BKK und DAK: Mögliche Krankenkassen-Fusion

Montag, Juli 18, 2011 @ 10:07 AM
posted by admin
ANZEIGE

Die BKK und die DAK nehmen erneut Gespräche über eine gemeinsame Krankenkassen-Fusion auf. Noch steht nichts Genaues fest. Würden beiden gesetzlichen Krankenkassen aber miteinander fusionieren, dann würde mit rund 7 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entstehen. Immermehr gesetzliche Krankenkassen entscheiden sich zusammen mit einer anderen gesetzlichen Kasse zu einem gemeinsamen Bündnis, um mehr wirtschaftliche Stabilität zu erlangen und Mitglieder von einem Krankenkassenwechsel abzuhalten.

Familienversicherung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts

Donnerstag, Juli 14, 2011 @ 12:07 PM
posted by admin
ANZEIGE

Das Bundesverfassungsgericht beruft sich weiterhin darauf, dass Kinder von Ehepaaren nicht in der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen mitversichert werden können, solange ein Elternteil Mitglied in einer privaten Krankenkasse ist. Vielmehr müssen für sie auch Beiträge zur privaten Krankenkasse gezahlt werden. Handelt es sich bei dem Paar jedoch um ein Unverheiratetes, dann können die Kinder bei dem Elterteil, das gesetzlich versichert ist kostenlos familienversichert werden.

Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Klage einer Frau vorausgegangen, die sich gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt sah. Ihr Mann, ein privat Versicherter und sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, wollten ihre Kinder über die Familienversicherung der Frau kostenlos mitversichern lassen.