Krankenkasse wechseln

Wir machen es Ihnen leicht ihre Krankenkasse zu wechseln. Sie können sich bei uns über gesetzliche Krankenkassen ausführlich informieren und ihren Wechsel durch Vergleiche vorbereiten. Wir erleichtern Ihnen den Wechsel der Krankenkasse mit unseren Checklisten und Musterformularen.

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Krankenversicherung Vergleichsrechner integriert

Dienstag, Januar 10, 2012 @ 09:01 PM
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Heute haben wir auf vielfachen Wunsch zwei Vergleichsrechner zum Wechseln der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der privaten Krankenkasse installiert.

Damit entfällt nun das für Sie umständliche Anfragen per Email oder Telefon bei unserem Team. Sie können nun anonym und unabhängig über 200 Krankenkassentarife vergleichen und erhalten sofort die monatlichen Kosten und den enthaltenen Leistungsumfang ihrer neuen Krankenkasse angezeigt. Das eigentliche Wechseln der Krankenkasse funktioniert halbautomatisch, indem Sie in das Wechseln-Formular Ihre Adressdaten eingeben und sie von unserem Dienstleister ein persönliches Angebot schriftlich unterbreitet bekommen. Sie müssen nichts sofort entscheiden, sondern haben Zeit sich in Ruhe mit der neuen Krankenkasse und ihrem persönlichen Angebot zu befassen.

1. Vergleichsrechner gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

2. Vergleichsrechner private Krankenversicherung (PKV)

Als Bonus bieten wir weiterhin die persönliche Beratung bei allen weiterführenden Fragen an. Senden Sie uns dafür ganz einfach Ihre Anfrage per Email an: die@krankenkasse-wechseln.de

Wechsel innerhalb der privaten Krankenkassen

Freitag, Juli 23, 2010 @ 10:07 AM
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Wechsel in eine andere private Krankenkasse

Heutzutage ist es privat Versicherten möglich, auch innerhalb der privaten Krankenkassen zu wechseln und dabei nicht alle Alterrückstellungen zu verlieren. Voraussetzung ist, dass Sie in einen Basistarif Ihrer neuen Krankenkasse wechseln.

Der Basistarif, wurde im Zuge der Gesundheitsreform eingeführt und dient als Berechnungsgrundlage für die zu übertragenden Altersrückstellungen. Der Übergangsbetrag der Altersrückstellungen richtet sich nach der Höhe des neuen Basistarifs und entspricht in etwa einem Drittel der bis dahin angelegten Rückstellungen.

Vor 2009 war das gesetzlich anders geregelt. Versicherte, die wechseln wollten verloren Ihre gesamten Alterrückstellungen.

Altersrückstellungen dienen als eine Art finanzieller Puffer im Alter. Die privaten Krankenkassen erheben höhere Prämien, wovon ein Teil des Geldes mit Zinsen angelegt wird. Im Alter wird dieser Teil plus den erwirtschafteten Zinsen mit den Beiträgen verrechnet. Ziel ist es, die Beiträge niedriger zu halten und Sie finanziell zu entlasten.

Wechsel in einen anderen Tarif innerhalb Ihrer privaten Krankenkasse

Wenn Sie innerhalb Ihrer privaten Krankenkasse in einen anderen Tarif wechseln möchten, so bleiben Ihre gesamten Altersrückstellungen erhalten.

Kündigung der Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse

Freitag, Juli 23, 2010 @ 09:07 AM
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Reguläre Kündigung

Jede pflichtversicherte oder freiwillig versicherte Person kann ihre Mitgliedschaft zum Ablauf des übernächsten Monats kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt immer 2 Monate zum Monatsende.

Wenn Sie sich für eine „neue“ Krankenkasse entscheiden und deren Mitglied werden, sind Sie danach 18 Monate an die Krankenkasse gebunden. Innerhalb dieser 18 Monate können Sie nicht, die Krankenkasse wechseln.

Die 18-monatige Kündigungsfrist entfällt für freiwillig Versicherte, die nach der angestrebten Kündigung in eine private Krankenkasse wechseln. Diese Regelung gilt auch für Personen, die familienmitversichert sind.
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Sonderkündigungsrecht

Erhebt Ihre Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten zum Monatsende. Die Kündigungsfrist gilt bis zum Tag ab dem der Zusatzbeitrag zum ersten Mal fällig wird.

Während der Kündigungsfrist müssen Sie keinen Zusatzbeitrag an Ihre Krankenkasse zahlen. Ihre Krankenkasse ist dazu verpflichtet, Sie einen Monat vor der erstmaligen Fälligkeit eines Zusatzbeitrages zu informieren und Sie auch auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinzuweisen.
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Kündigung bei Abschluss von Wahltarifen

Wenn Sie einen Wahltarif bei Ihrer Krankenkasse abgeschlossen haben, sind Sie 3 Jahre lang an Ihre Krankenkasse gebunden. In dieser Zeit können Sie nicht kündigen, selbst nicht wenn Ihre Krankenkasse einen Zusatzbeitrag einführt. Das Sonderkündigungsrecht gilt nicht bei Wahltarifen.

Checkliste für den Krankenkassenwechsel

Montag, Juli 12, 2010 @ 10:07 AM
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1. Sorgfältiges Vergleichen aller Krankenkassen

Berücksichtigen Sie bei Ihrer Auswahl einer neuen Krankenkasse unbedingt Kriterien wie angebotene Extraleistungen und Prämien.

2. Alte Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen

Es reicht eine schriftliche formlose Kündigung an ihre „alte“ Krankenkasse. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Krankenversicherungsnummer, am besten in der Betreffzeile, mit anzugeben.

Schreiben Sie dazu, dass Sie keine Rückwerbeversuche wünschen und verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Schicken Sie den Brief per Einschreiben an ihre Krankenkasse.
Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie hier.

3. Aufnahmeantrag bei ihrer neuen Krankenkasse ausfüllen

Bei vielen Krankenkassen können Sie den Aufnahmeantrag ganz bequem online ausfüllen.
Sie können wahlweise den Antrag auch ausdrucken und per Post an die Krankenkasse schicken oder in einer der nächsten Geschäftsstellen persönlich abgeben.

Vergessen Sie nicht, dass Sie nach Inkrafttreten des Zusatzbeitrages nur zwei Monate Zeit haben ihre Krankenkasse zu wechseln, damit die Kündigung auch rechtlich wirksam wird. Danach ist diese Sonderkündigungsfrist verstrichen.

4. Kündigungsbestätigung einreichen

Sie müssen unbedingt die Kündigungsbestätigung ihrer „alten“ Krankenkasse bei ihrer „neuen“ Krankenkasse abgeben. Nur so darf Ihnen die Krankenkasse Ihre neue Mitgliedsbestätigung ausstellen.

5. Neue Mitgliedsbescheinigung vorlegen

Vergessen Sie nicht, Ihre neue Mitgliedsbescheinigung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber bzw. die zur Meldung verpflichteten Stelle (ARGE, Universität und Rentenversicherungsträger) vorzulegen.

Krankenkasse Kündigung Musterbrief

Montag, Juli 12, 2010 @ 09:07 AM
posted by admin

Zur Kündigung der Krankenversicherung bzw. um ihrer Krankenkasse zu kündigen, können Sie formlos vorgehen und einfach unser Muster-Anschreiben nutzen.

Achten Sie bitte auf mögliche Fristen zur Kündigung der Krankenkasse. Sollte Ihnen der Beitrag erhöht worden sein oder ein Zusatzbeitrag eingeführt werden, so haben Sie ein Sonderkündigungsrecht.

MUSTERBRIEF zur Kündigung der Krankenkasse

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Ihr Name
Ihre Versichertennummer
Ihre vollständige Adresse

Name der Krankenkasse
z.Hd. Empfänger
PLZ / Ort

Kündigung meiner Krankenversicherung

Sehr geehrte Damen und Herren,                                                  Datum

Meine Krankenversicherungsnummer lautet: XXXXXXXXXX

Hiermit kündige ich meine derzeitige Mitgliedschaft bei Ihnen zum …. bzw. zum nächstmöglichen Termin. Ich bitte Sie, mir meine Kündigung und die Dauer meiner Mitgliedschaft schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu bestätigen.

Bitte sehen Sie von Rückwerbeversuchen ab.

Mit freundlichen Grüßen
Ihr Name