Wahltarif für alternative Heilmethoden
Der Wahltarif für alternative Heilmethoden eignet sich für Versicherte, die:
- auf die Kraft der Natur in Behandlungsmethoden und Arzneimitteln vertrauen
Das Vertrauen in die Heilkraft von Natur-Arzneimitteln und alternativen Behandlungsmethoden nimmt in unserer Bevölkerung immer mehr zu.
Normalerweise erstatten die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für alternative Heilmethoden nicht. Menschen, die neben der klassischen Schulmedizin auch diese Art der Behandlung für sich in Anspruch nehmen möchten, sind mit so einem Tarif bestens versorgt.
Die Kassen erstatten die Kosten für homöopathische Arzneimittel, anthroposophische Arzneimittel und pflanzliche Arzneimittel. Für alternative Heilmethoden wie spezielle Massagen, manuelle Therapien, Fastenkuren, Entspannungstechniken oder Heildiäten werden auch von vielen Krankenkassen unterstützt.
Sie sind mit einem Wahltarif immer 1 Jahr lang an Ihre Krankenkasse gebunden.
Wahltarif für chronisch Kranke
Der Wahltarif für chronisch Kranke eignet sich für Versicherte, die:
– chronisch an Asthma, Brustkrebs, koronaren Herzkrankheiten, Diabetes oder Lungenkrankheiten leiden
Der Wahltarif ist ein Spezialtarif, der strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme/DMP) für chronisch Kranke beinhaltet. Der Versicherte, der diesen Tarif wählt, nimmt an speziellen Kontrolluntersuchungen und Therapien teil, die auf seine Erkrankung optimal abgestimmt sind.
Mitunter entfällt für die Teilnehmer an einem DMP die Praxisgebühr und die maximalen Zuzahlungen sind für sie auf ein Prozent begrenzt.
Chronisch Kranke, die an Brustkrebs, Diabetes Typ I und II, chronischen Lungenkrankheiten oder an koronaren Herzkrankheiten erkrankt sind, können mit ihrer Krankenkasse so einen speziellen Tarif abschließen.
Wahltarif Krankentagegeld
Der Wahltarif Krankentagegeld eignet sich für Versicherte, die:
– sich finanziell bei längerer Krankenheit oder Arbeitsunfähigkeit schützen möchten
Mit dem Krankentagegeldtarif können Sie sich im Krankheitsfall oder auch längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell absichern.
Sie können bei vielen Krankenkassen unterschiedliche Tarife auswählen und entscheiden, wie hoch das Krankentagegeld im Ersntfall sein soll und wann es ausbezahlt wird. Das Krankentagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung und soll Ihren Verdienstausfall abfangen.
Die Kündigungsfrist für den Wahltarif Krankentagegeld beträgt 1 Jahr. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Tarif automatisch um ein weiteres Jahr.
In besonders schweren Härtefällen wie Privatinsolvenz oder Bezug von Arbeitslosengeld I und II besteht ein Sonderkündigungsrecht.
Wahltarif Kostenerstattung
Der Wahltarif Kostenerstattung eignet sich für Versicherte, die:
– ein gesichertes Einkommen haben
- sich Behandlungen wie ein Privatpatient wünschen
Mit dem Wahltarif Kostenerstattung können Sie verschiedene Behandlungen und Therapien in Anspruch nehmen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind. Sie verlieren mit dem Wahltarif nicht den Zuschuss Ihrer Krankenkasse für solche Behandlungen. Die Arztrechnungen müssen Sie ersteinmal begleichen und können diese erst danach bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung der Kosten einreichen.
Die Krankenkassen berechnen für den erhöhten Verwaltungsaufwand einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag, den Sie nicht zurück bekommen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich nur für vertraglich vereinbarte Leistungen die Kosten zurückerstatten lassen können. Nehmen Sie private Maßnahmen oder Leistungen in Anspruch ist die Gefahr sehr groß, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben und die Krankenkasse nichts zahlt.
Sie sind nach Abschluss eines solchen Tarifs 1 Jahr an die Krankenkasse gebunden.
Wahltarif Beitragsrückerstattung
Der Wahltarif Beitragsrückerstattung eignet sich für Versicherte, die:
- jung und gesund sind
- die im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind
- Single sind oder keine Kinder haben
- die statt Zusatzleistungen von Prämien profitieren möchten
Der Wahltarif Beitragsrückerstattung ist weniger risikoreich wie der Wahltarif Kostenrückerstattung.
Nehmen Sie als Versicherter oder Ihre mitversicherten Angehörigen ein Jahr lang keine Leistungen in Anspruch, so gewährt Ihnen die Krankenkasse bestimmte Rückzahlungen in unterschiedlicher Höhe.
Es ist wichtig, dass Sie sich vor Abschluss eines solchen Tarifs im Klaren sind, dass Sie danach 1 Jahr an die Krankenkasse vertraglich gebunden sind.
Wahltarif Selbstbehalt
Der Wahltarif Selbsbehalt eignet sich für Versicherte, die:
- jung und gesund sind
- die im Krankheitsfall finanziell abgesichert sind
- Single sind oder keine Kinder haben
- die statt Zusatzleistungen von Prämien profitieren möchten
Als Versicherter zahlen Sie mit dem Wahltarif Selbstbehalt die Arztrechnungenbis zu einer bestimmten Höhe aus Ihrer eigenen Tasche. Diese Rechnungen werden Ihnen von der Krankenkasse gutgeschrieben und Sie erhalten im Gegenzug verschiedene Prämien. Sie können im Jahr maximal 600€ einsparen.
Dieser Tarif ist risikobehaftet und lohnt sich nur für Versicherte, die sich sehr gesund und fit fühlen. Im plötzlichen oder vermehrten Krankheitsfall kann es für Sie ganz schön teuer werden. Sie zahlen dann nicht nur die Behandlungskosten, sondern auch die Beiträge zur Krankenkasse.
Es ist dringend davon abzuraten, seine Gesundheit aufs Spiel zu sezten, nur um wichtige Behandlungen und die damit einhergehenden Kosten zu umgehen. Dieser Tarif ist nicht ratsam für ältere Menschen und chronisch Kranke.
Sie sind nach Abschluss eines solchen Wahltarifs 1 Jahr lang an Ihre Krankenkasse gebunden.
Wahltarif Bonusprogramm
Der Wahltarif Bonusprogramm eignet sich für Versicherte, die:
- gesund leben
- gern und aktiv Sport betreiben
- die auf sich achten und regelmäßtig an Vorsorgeuntersuchungen teilnehmen
- die gern von attraktiven Sach- oder Geldprämien profitieren möchten
Die Teilnahe an einem Bonusprogramm ist ideal für alle, die ein sehr aktives und gesundes Leben führen. Mit einem Bonusprogramm wird Ihr gesunder Lebensstil belohnt und Sie profitieren entweder von attraktiven Sachprämien oder Barauszahlungen Ihrer Krankenkasse.
Es gibt Krankenkassen, die eigene Kurse für Ihre Mitglieder kostenlos anbieten. Zum anderen bestehen oft Kooperationen zwischen Fitness-Studios und Sportvereinen. Die Krankenkassen beteiligen sich in unterschiedlicher Höhe an den Kosten für die dort angebotenen Gesundheitskurse.
Bevor Sie von den Prämien profitieren können, müssen Sie jedoch Ihre Teilnahme an verschiedenen Pflichtmaßnahmen und Pflichtuntersuchungen nachwiesen. Diese sind oft nach Alter gestaffelt. Pflichtuntersuchungen sind zum Beispiel verschiedene Krebsfrüherkennungsuntersuchungen, Zahnvorsorgeuntersuchungen und Gesundheitschecks zur Erkennung von Herzerkrankungen.
Freiwillige Maßnahmen, die zusätzlich mit Punkten honoriert werden, sind unter anderem die aktive Mitgliedschaft in einem Fintness-Studio oder Verein, eine professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung gegen Karies- und Paradontitis oder auch die Teilnahme an Gesundheitskursen wie Autogenes Training.
Viele Krankenkassen haben eine Art Bonusheft, indem zum Beispiel ein Arzt die absolvierte Vorsorgeuntersuchung quittiert. Danach, können Sie das ausgefüllte Bonusheft an Ihre Krankenkasse einschicken und nach einer Prüfung erhalten Sie oft so genannte Bonuspunkte gutgeschrieben.
Diese Bonuspunkte wiederum können Sie gegen Sachprämien wie zum Beispiel einen I-Pod, eine Küchemaschine oder ein Sportgeräte eintauschen. Manche Krankenkassen zahlten Ihnen statt in Sachprämien Ihr Punkteguthaben bar aus.
Übersicht der Wahltarife
Seit dem 01.01.2009 können Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Mit den verschiedenen Wahltarifen können Sie Geld einsparen und Ihren Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen je nach persönlichem Bedarf erweitern.
Hier sind die wichtigsten Wahltarife im Überblick:
- Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wurde über den Zeitraum eines Jahres keinerlei Arztleistungen oder Medikamente in Anspruch genommen, gibt es maximal einen Monatsbeitrag von der Krankenkasse pro Jahr zurück.
- Wahltarif mit Bonusprogramm
Eine gesunde Lebensweise und Vorsorgemaßnahmen können mit attraktiven Geld- oder Sachleistungen belohnt werden.
- Wahltarif Selbstbehalt
Einen Teil der Behandlungskosten trägt der Versicherte selbst, dafür zahlt die Krankenkasse eine Prämie.
- Wahltarif Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte zahlen erst einmal alle Behandlungen und Medikamente selbst und bekommen danach die Kosten anteilig von der Krankenkasse rückerstattet. Dafür kann der Versicherte Behandlungen in Anspruch nehmen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.
- Wahltarif Krankentagegeld
Im Krankheitsfall gibt es Krankentagegeld eher bzw. erhöht. Somit ist Ihr Einkommen zusätzlich abgesichert.
- Wahltarif für chronisch Kranke
Die Kosten für spezielle Behandlungsprogramme zum Beispiel für Diabetiker, Menschen mit Asthma oder Herzerkrankungen können zusätzlich abgesichert werden.
- Wahltarif für alternative Heilmethoden
Die Krankenkassen tragen zu einem gewissen Prozentsatz die Kosten, zum Beispiel für eine Behandlung beim Heilpraktiker oder auch für verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel.
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