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Wahltarif Krankentagegeld
Der Wahltarif Krankentagegeld eignet sich für Versicherte, die:
– sich finanziell bei längerer Krankenheit oder Arbeitsunfähigkeit schützen möchten
Mit dem Krankentagegeldtarif können Sie sich im Krankheitsfall oder auch längerer Arbeitsunfähigkeit finanziell absichern.
Sie können bei vielen Krankenkassen unterschiedliche Tarife auswählen und entscheiden, wie hoch das Krankentagegeld im Ersntfall sein soll und wann es ausbezahlt wird. Das Krankentagegeld steht Ihnen zur freien Verfügung und soll Ihren Verdienstausfall abfangen.
Die Kündigungsfrist für den Wahltarif Krankentagegeld beträgt 1 Jahr. Wenn Sie nicht fristgerecht kündigen, verlängert sich der Tarif automatisch um ein weiteres Jahr.
In besonders schweren Härtefällen wie Privatinsolvenz oder Bezug von Arbeitslosengeld I und II besteht ein Sonderkündigungsrecht.
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