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Zusatzbeitrag auch für chronisch Kranke
Gesetzliche Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfond nicht auskommen, können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Seit Einführung des Zusatzbeitrages haben schon viele Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt.

Die neuste Information zum Zusatzbeitrag betrifft eine gerichtliche Entscheidung zum Thema Härtefallklausel. Das Gericht entschied, dass auch chronisch Kranke mit einem geringen Einkommen diesen Zusatzbeitrag entrichten müssen. Sie gelten in diesem Fall nicht als soziale Härtefälle. Durch die Beschränkung des Zusatzbeitrages auf maximal 8 Euro im Monat und das bestehende Sonderkündigungsrecht bei Einführung eines Zusatzbeitrages sei ein ausreichender sozialer Schutz für die Krankenversicherten.
Diesem Urteil des LSG Baden-Württemberg L 11 KR 3607/10 ging die Klage einer Seniorin aus dem März 2010 voraus. Die Frau ist chronisch krank und verfügt nach eigenen Angaben nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um den Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse zu bezahlen. Das Landessozialgericht bewertet diesen Fall anders und entschied, dass es für die Zahlung des Zusatzbeitrages keine Ausnahmen gibt.
Die Frau hätte nach Bekanntgabe der Erhebung des Zusatzbeitrages von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und in eine andere Krankenkasse wechseln können. Sie finden bei uns eine Liste mit Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag.
Wahltarif für chronisch Kranke
Der Wahltarif für chronisch Kranke eignet sich für Versicherte, die:
– chronisch an Asthma, Brustkrebs, koronaren Herzkrankheiten, Diabetes oder Lungenkrankheiten leiden
Der Wahltarif ist ein Spezialtarif, der strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme/DMP) für chronisch Kranke beinhaltet. Der Versicherte, der diesen Tarif wählt, nimmt an speziellen Kontrolluntersuchungen und Therapien teil, die auf seine Erkrankung optimal abgestimmt sind.
Mitunter entfällt für die Teilnehmer an einem DMP die Praxisgebühr und die maximalen Zuzahlungen sind für sie auf ein Prozent begrenzt.
Chronisch Kranke, die an Brustkrebs, Diabetes Typ I und II, chronischen Lungenkrankheiten oder an koronaren Herzkrankheiten erkrankt sind, können mit ihrer Krankenkasse so einen speziellen Tarif abschließen.
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