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Familienversicherung: Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Das Bundesverfassungsgericht beruft sich weiterhin darauf, dass Kinder von Ehepaaren nicht in der kostenlosen Familienversicherung der gesetzlichen Krankenkassen mitversichert werden können, solange ein Elternteil Mitglied in einer privaten Krankenkasse ist. Vielmehr müssen für sie auch Beiträge zur privaten Krankenkasse gezahlt werden. Handelt es sich bei dem Paar jedoch um ein Unverheiratetes, dann können die Kinder bei dem Elterteil, das gesetzlich versichert ist kostenlos familienversichert werden.
Dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts war die Klage einer Frau vorausgegangen, die sich gegenüber unverheirateten Paaren benachteiligt sah. Ihr Mann, ein privat Versicherter und sie Mitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse, wollten ihre Kinder über die Familienversicherung der Frau kostenlos mitversichern lassen.
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