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GKV Angebot: Auslandskrankenschutz nur noch bis Ende 2012
Viele Versicherte von gesetzlichen Krankenkassen dürften sich über die kostenlosen Auslandskrankenschutz gefreut haben, aber mit dieser Extra-Leistung ist ab 2013 Schluss. Bisher war es so geregelt, dass gesetzliche Krankenkassen ihren Mitgliedern eine Reisekrankenversicherung nur von einem privaten Versicherungsanbieter, mit denen diese zusammenarbeiten, empfehlen dürfen. Die Versicherungspolice kommt der privaten Versicherung zugute. Nach Medienberichten boten nun auch GKVs ihren Versicherten einen kostenlosen Auslandskrankenschutz an. Diese Zusatzangebote missfielen aber dem Bundesversicherungsamt und dem Bundesgesundheitsministerium, die dem Ganzen nun einen Riegel vorschoben.
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Krankenkassenwechsel 2012
Mit 2012 gibt es für einen gelungenen Wechsel der Krankenkasse, ohne größere Stolpersteine, einiges zu beachten. Genauer gesagt, betrifft das Versicherte einer PKV, die sich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen möchten. Grundsätzlich gibt es nur ein paar Ausnahmen, die den Wechsel aus der PKV in die GKV ermöglichen.
Wechseln können Versicherte, die ehemals Selbständige waren und nun wieder in einem Angestelltenverhältnis stehen. Das jährliche Einkommen sollte unter der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 50.850 Euro liegen. Im Vorjahr waren es noch 49.500.- Euro.
Kehren die Versicherten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurück, so müssen Sie länger als 12 Monate in diesem beschäftigt werden. Scheitert dieses zeitliche Limit, so besteht das Recht in die alte PKV zu den gleichen Konditionen zurückzukehren. Informieren Sie Ihre private Krankenkasse schriftlich über den Krankenkassenwechsel am besten per Einschreiben.
Bevor Sie diesen Schritt gehen, wählen Sie in Ruhe und Sorgfalt eine gesetzliche Krankenkasse aus. Die gesetzlichen Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben, daher sollten Sie das Augenmerk auch auf die Zusatzleistungen, wie Häusliche Pflege und Schutzimpfungen, und den Zusatzbeitrag legen. Da bestehen von Krankenkasse zu Krankenkasse zum Teil wirklich große Unterschiede. Musterbriefe zur Kündigung der Krankenkasse und weiterführende Informationen für einen Krankenkassenwechsel finden Sie auf unserem Portal.
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