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City BKK muss Zusatzbeiträge zurückzahlen
Die ehemalige Krankenkasse City BKK, die als erste deutsche Krankenkasse Pleite gegangen ist, muss höchstwahrscheinlich, die von ihren ehemaligen Versicherten erhobenen Zusatzbeiträge zurückzahlen. So entschied es das Urteil des Sozialgerichtes Berlin. Es geht dabei um geschätzte 20 Millionen Euro. Die City BKK habe damals vor Einführung des Zusatzbeitrages lediglich im „Kleingedruckten“ über das Sonderkündigungsrecht hingewiesen. Das Gericht sah dies als unzureichend an.
Dieses Sonderkündigungsrecht von 2 Monaten zum Monatsende besteht, wenn die Krankenkasse erstmalig einen Zusatzbeitrag von ihren Versicherten erheben möchte. Die Verbindlichkeiten der insolventen City BKK müssen die anderen BKK-Krankenkassen derweil tragen.
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