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Wahltarif Kostenerstattung
Der Wahltarif Kostenerstattung eignet sich für Versicherte, die:
– ein gesichertes Einkommen haben
- sich Behandlungen wie ein Privatpatient wünschen
Mit dem Wahltarif Kostenerstattung können Sie verschiedene Behandlungen und Therapien in Anspruch nehmen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind. Sie verlieren mit dem Wahltarif nicht den Zuschuss Ihrer Krankenkasse für solche Behandlungen. Die Arztrechnungen müssen Sie ersteinmal begleichen und können diese erst danach bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung der Kosten einreichen.
Die Krankenkassen berechnen für den erhöhten Verwaltungsaufwand einen bestimmten Prozentsatz vom Rechnungsbetrag, den Sie nicht zurück bekommen.
Wichtig ist auch, dass Sie sich nur für vertraglich vereinbarte Leistungen die Kosten zurückerstatten lassen können. Nehmen Sie private Maßnahmen oder Leistungen in Anspruch ist die Gefahr sehr groß, dass Sie auf den Kosten sitzen bleiben und die Krankenkasse nichts zahlt.
Sie sind nach Abschluss eines solchen Tarifs 1 Jahr an die Krankenkasse gebunden.
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