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Krankenkassenwechsel 2012
Mit 2012 gibt es für einen gelungenen Wechsel der Krankenkasse, ohne größere Stolpersteine, einiges zu beachten. Genauer gesagt, betrifft das Versicherte einer PKV, die sich wieder in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern lassen möchten. Grundsätzlich gibt es nur ein paar Ausnahmen, die den Wechsel aus der PKV in die GKV ermöglichen.
Wechseln können Versicherte, die ehemals Selbständige waren und nun wieder in einem Angestelltenverhältnis stehen. Das jährliche Einkommen sollte unter der Pflichtversicherungsgrenze von aktuell 50.850 Euro liegen. Im Vorjahr waren es noch 49.500.- Euro.
Kehren die Versicherten in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis zurück, so müssen Sie länger als 12 Monate in diesem beschäftigt werden. Scheitert dieses zeitliche Limit, so besteht das Recht in die alte PKV zu den gleichen Konditionen zurückzukehren. Informieren Sie Ihre private Krankenkasse schriftlich über den Krankenkassenwechsel am besten per Einschreiben.
Bevor Sie diesen Schritt gehen, wählen Sie in Ruhe und Sorgfalt eine gesetzliche Krankenkasse aus. Die gesetzlichen Leistungen sind bei den gesetzlichen Krankenkassen vorgeschrieben, daher sollten Sie das Augenmerk auch auf die Zusatzleistungen, wie Häusliche Pflege und Schutzimpfungen, und den Zusatzbeitrag legen. Da bestehen von Krankenkasse zu Krankenkasse zum Teil wirklich große Unterschiede. Musterbriefe zur Kündigung der Krankenkasse und weiterführende Informationen für einen Krankenkassenwechsel finden Sie auf unserem Portal.
Krankenversicherung Vergleichsrechner integriert
Heute haben wir auf vielfachen Wunsch zwei Vergleichsrechner zum Wechseln der gesetzlichen Krankenkasse bzw. der privaten Krankenkasse installiert.
Damit entfällt nun das für Sie umständliche Anfragen per Email oder Telefon bei unserem Team. Sie können nun anonym und unabhängig über 200 Krankenkassentarife vergleichen und erhalten sofort die monatlichen Kosten und den enthaltenen Leistungsumfang ihrer neuen Krankenkasse angezeigt. Das eigentliche Wechseln der Krankenkasse funktioniert halbautomatisch, indem Sie in das Wechseln-Formular Ihre Adressdaten eingeben und sie von unserem Dienstleister ein persönliches Angebot schriftlich unterbreitet bekommen. Sie müssen nichts sofort entscheiden, sondern haben Zeit sich in Ruhe mit der neuen Krankenkasse und ihrem persönlichen Angebot zu befassen.
1. Vergleichsrechner gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
2. Vergleichsrechner private Krankenversicherung (PKV)
Als Bonus bieten wir weiterhin die persönliche Beratung bei allen weiterführenden Fragen an. Senden Sie uns dafür ganz einfach Ihre Anfrage per Email an: die@krankenkasse-wechseln.de
Checkliste für den Krankenkassenwechsel
1. Sorgfältiges Vergleichen aller Krankenkassen
Berücksichtigen Sie bei Ihrer Auswahl einer neuen Krankenkasse unbedingt Kriterien wie angebotene Extraleistungen und Prämien.
2. Alte Mitgliedschaft bei der Krankenkasse kündigen
Es reicht eine schriftliche formlose Kündigung an ihre „alte“ Krankenkasse. Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Krankenversicherungsnummer, am besten in der Betreffzeile, mit anzugeben.
Schreiben Sie dazu, dass Sie keine Rückwerbeversuche wünschen und verlangen Sie eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Schicken Sie den Brief per Einschreiben an ihre Krankenkasse.
Ein Musterkündigungsschreiben finden Sie hier.
3. Aufnahmeantrag bei ihrer neuen Krankenkasse ausfüllen
Bei vielen Krankenkassen können Sie den Aufnahmeantrag ganz bequem online ausfüllen.
Sie können wahlweise den Antrag auch ausdrucken und per Post an die Krankenkasse schicken oder in einer der nächsten Geschäftsstellen persönlich abgeben.
Vergessen Sie nicht, dass Sie nach Inkrafttreten des Zusatzbeitrages nur zwei Monate Zeit haben ihre Krankenkasse zu wechseln, damit die Kündigung auch rechtlich wirksam wird. Danach ist diese Sonderkündigungsfrist verstrichen.
4. Kündigungsbestätigung einreichen
Sie müssen unbedingt die Kündigungsbestätigung ihrer „alten“ Krankenkasse bei ihrer „neuen“ Krankenkasse abgeben. Nur so darf Ihnen die Krankenkasse Ihre neue Mitgliedsbestätigung ausstellen.
5. Neue Mitgliedsbescheinigung vorlegen
Vergessen Sie nicht, Ihre neue Mitgliedsbescheinigung unverzüglich Ihrem Arbeitgeber bzw. die zur Meldung verpflichteten Stelle (ARGE, Universität und Rentenversicherungsträger) vorzulegen.
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