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DAK ab April 2012 wieder ohne Zusatzbeitrag
Die DAK schafft den Zusatzbeitrag ab
Gute Nachricht für alle Versicherten der DAK, der Zusatzbeitrag wird abgeschafft. Eingeführt wurde er im Februar 2010. Seitdem zahlten die Versicherten der DAK monatlich 8 Euro. Dank guter wirtschaftlicher Lage der gesetzlichen Krankenkassen konnte ein satter Überschuß angehäuft werden. Dieser kommt nun den Versicherten der DAK zugute. Ab April diesen Jahres werden sie von der Zahlungspflicht des Zusatzbeitrages entbunden. Hier sehen Sie alle Krankenkassen ohne Zusatzbeitag im Überblick.
Krankenkassen-Fusion: Zusammenschluss der DAK mit der BKK Gesundheit
Das Hamburger Abendblatt berichtet in seinem Artikel vom 12.10.2011 über die entschiedene Fusion der großen gesetzlichen Krankenkassen DAK mit der BKK Gesundheit. Beide Krankenkassen werden sich zum 01.01.2012 zur DAK-Gesundheit zusammenschließen. Damit entsteht mit rund 6,8 Millionen Krankenversicherten ein wahrer Krankenkassen-Gigant.
Die Versicherten beider Kassen werden automatisch in die DAK-Gesundheit übernommen. Die alten Versichertenkarten behalten bis zum Ablaufdatum weiterhin ihre Gültigkeit. Erst danach wird dem Versicherten eine neue DAK-Gesundheit Chip-Karte ausgestellt.
Bei den gesetzlichen Leistungen wird es voraussichtlich keine Einschnitte geben. Die freiwilligen Leistungen beider gesetzlichen Krankenkassen müssen jedoch aufeinander angepasst werden. Das Geschäftsmodell der DAK-Gesundheit soll die Stärken beider Kassen, wie eine sehr gute persönliche Erreichbarkeit oder die Gesundheitsvorsorge im Betrieb zugunsten der Versicherten vereinen. Auch die integrierte Versorgung von Patienten soll weiter verbessert werden. Der Hauptsitz der DAK-Gesundheit wird Hamburg sein. Durch die Fusion wird die DAK-Gesundheit die drittgrößte gesetzliche Krankenkasse in Deutschland werden, nach der Barmer GEK und der Techniker Krankenkasse.
Mitglieder beider gesetzlichen Krankenkassen, die nach der Fusion über einen Wechsel der Krankenkasse nachdenken, können erst nach 18 Monaten in eine neue Krankenkasse wechseln. Ein Sonderkündigungsrecht besteht aufgrund einer Krankenkassen-Fusion nicht. Die Kündigungsfrist besteht immer zwei Monate zum Ende eines Monats.
Wichtige Infos, wenn Krankenkassen fusionieren
Auf test.de gibt es einen sehr guten Artikel für Krankenkassenmitglieder, die von der Fusion Ihrer Krankenkasse mit einer anderen gesetzlichen Krankenkasse betroffen sind. Denn so eine Fusion zweier Krankenkassen bringt auch immer ein paar Veränderungen für die Versicherten mit sich.
Die Versichertenkarte
Die alten Chipkarten behalten auch nach einem Zusammenschluss weiterhin ihre Gültigkeit bis zum regulären Ablaufdatum. Erst dann bekommen Sie eine neue Versichertenkarte ausgestellt. Die fusionierte Krankenkasse informiert automatisch den Arbeitgeber und die Rentenversicherung über die Krankenkassen-Fusion. Sie müssen sich darum nicht kümmern.
Zusatzleistungen
Bei den angebotenen Extra-Leistungen und speziellen Angeboten, wie zum Beispiel Wahltarife, müssen sich die beiden Krankenkassen auf einen gemeinsamen Nenner einigen. Oftmals wird der Leistungskatalog der vormals größeren Krankenkasse übernommen. Keine Bange ausreichend Versicherungsschutz besteht immer, denn 90% der gesetzlichen Leistungen sind vorgeschrieben. Nur bestimmte Zusatzleistungen können bei einer Krankenkassenfusion auf der Strecke bleiben oder eingeschränkt werden.
Auch Wahltarife werden auslaufen und auf die Krankenkassen-Fusion angepasst. Sie können sich dann entscheiden, ob Sie einen Wahltarif der neu entstandenen Krankenkasse annehmen oder ganz und gar in eine neue Krankenkasse wechseln. Positiv bei einer Krankenkassen-Fusion kann sich die persönliche Erreichbarkeit auswirken. So kann sich das Filialnetz deutlich erweitern.
Kein Sonderkündigungsrecht
Wichtig, wenn Ihre Krankenkasse mit einer anderen Kasse fusioniert haben Sie nicht automatisch ein Sonderkündigungsrecht. Dieses gesonderte Recht haben Sie nur dann, wenn die Kasse erstmals die Erhebung eines Zusatzbeitrages ankündigt.
BKK und DAK: Mögliche Krankenkassen-Fusion
Die BKK und die DAK nehmen erneut Gespräche über eine gemeinsame Krankenkassen-Fusion auf. Noch steht nichts Genaues fest. Würden beiden gesetzlichen Krankenkassen aber miteinander fusionieren, dann würde mit rund 7 Millionen Versicherten eine der größten gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland entstehen. Immermehr gesetzliche Krankenkassen entscheiden sich zusammen mit einer anderen gesetzlichen Kasse zu einem gemeinsamen Bündnis, um mehr wirtschaftliche Stabilität zu erlangen und Mitglieder von einem Krankenkassenwechsel abzuhalten.
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