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Private Krankenkassen “kämpfen” mit Beitragsausfällen
Krankenkassen treiben ihre ausstehenden Zusatzbeiträge durch Hauptzollämter ein
Das Hamburger Abendblatt berichtet, dass gesetzliche Krankenkassen nun ausstehende Zusatzbeiträge zur Abwicklung an die Hauptzollämter übergeben. Die Zeitung spricht von rund 1,6 Millionen Euro, die bereits den gesetzlichen Krankenkassen durch die Nichtzahlung des Zusatzbeitrages fehlen. Versicherte, die sich bisher weigerten den Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse zu entrichten, könnten nun nach Mahnungen ihrer Krankenkasse auch Post vom zuständigen Hauptzollamt bekommen. Diese fungieren als Inkassostellen des Bundes. Vor geraumer Zeit war bekannt geworden, dass gerade viele Kleinselbständige von der Schwierigkeit betroffen sind, Beiträge an ihre Krankenkasse zu zahlen. Für sie gelten, anders als für Arbeitnehmer, keine nach dem tatsächlichen Lohn angepassten Beiträge, sondern Pauschalbeiträge. Hunderttausende Versicherte sollen davon betroffen sein und den privaten Krankenkassen wie auch gesetzlichen Krankenkassen immense finanzielle Defizite bescheren. In den gesetzlichen Krankenkassen soll nach aktuellen Zahlen ein Zahlungsrückstand von 1,53 Milliarden Euro angehäuft sein.
Betragsausfälle steigen weiter an: Immer mehr Versicherte können sich die Beiträge nicht leisten
Welcher Versicherter sich in einer gesetzlichen Krankenkasse schon öfter wie ein Patient zweiter Klasse gefühlt hat. Dem sei versichert, es geht noch präkerer. Der Spiegel berichtet online in seinem aktuellen Artikel über ein Dilemma mit dem private Krankenkassen sich vermehrt konfrontiert sehen: Immer mehr Selbständige sind nicht mehr in der Lage die Beiträge zur Krankenversicherung zu zahlen. Einfach die Nichtzahler aus dem privaten Krankenschutz zu werfen, ist seit der letzten Gesundheitsreform unter Ulla Schmidt nicht mehr möglich. Dieser Beschluß liegt drei Jahre zurück. Drei Jahre, in denen, laut Spiegel, 150.000 Nichtzahler einen Schaden von rund 550 Millionen Euro verursacht haben.
Vor der Gesundheitsreform war es für die privaten Kassen einfacher sich Mitgliedern, die nicht zahlen konnten, zu entledigen. Sie verloren den Versicherungsschutz. Im Krankheitsfall mussten private Sparvermögen dafür aufkommen oder bei Sozialfällen der Staat. Viele Arbeitslose haben sich, um der Misere zu entkommen selbständig gemacht. Besondes günstige Krankentarife lockten vermehrt in private Krankenkassen. Diese erhofften sich neue Mitglieder, die mit ihrem beruflichem Erfolg später in höhere Krankenkassentarife investieren würden. Eine Taktik, die nun zu kippen droht. Nichtzahler, die nicht mehr in der Lage sind ihr Krankenkassenbeiträge zu zahlen, werden spätestens nach einem Jahr in den Basistarif herabgestuft. Dieser orientiert sich von den Kosten her am maximalen Beitrag der gesetzlichen Krankenkassen. Wer davon nicht mal die Hälfte, in etwa also 300 Euro, zahlen kann, für den werden nur noch bei aktuten Krankheiten die Kosten übernommen. Die Leistungen ruhen. Ein Phänomen, dass sich garantiert noch weiter verschärfen wird.
Private Krankenkassen “kämpfen” mit Beitragsausfällen
Es scheint, als ob sich private Krankenkassen zunehmend mit säumigen Beitragszahlern konfrontiert sehen. Bleiben Beiträge aus, so kann die private Krankenkasse den Versicherten nicht kündigen. Werden bis zu mehr als 2 Monate keine Beiträge zur privaten Krankenversicherung gezahlt, so wird gemahnt. Später, die medizinischen Leistungen auf ein Mindestmaß reduziert. Dennoch bleibt der Säumige weiter in der privaten Krankenversicherung versichert. Die zahlenden Versicherten tragen diese Beitragsausfälle der Nichtzahler durch steigende Krankenkassen-Beiträge mit. Hier lesen Sie weitere wichtige Informationen zum Wechsel in eine private Krankenkasse.
Krankenkassentarife 2012 der PKV: Neues Urteil
Die Lausitzer Rundschau veröffentlicht in einem jüngsten Beitrag, dass Versicherungsverträge nach dem Geschlecht unzulässig sind, davon sind auch Krankenkassentarife von privaten Krankenkassen betroffen. Dieses Urteil fällte der Europäische Gerichtshof auf Berufung auf den Gleichheitsgrundsatz am 01.03.2011. Ab dem 21.12.2012 soll es dann einheitliche Tarife geben. Damit können private Krankenkassen keine nach dem Geschlecht differenzierten Krankenkassentarife mehr erheben. Die so genannte Risikoermittlung der privaten Krankenkassen bei Antragsstellung darf das Geschlecht ab diesem Datum nicht mehr mit einbeziehen. Welche Folgen, das auf bereits bestehende Krankenkassentarife hat, gilt es abzuwarten.
Private Krankenkassen dürfen vor Aufnahme eines neuen Versicherten prüfen unter welchen Bedingungen sie diesen aufnehmen und ggf. auch ablehnen. Bei Antragsstellung müssen Sie Fragen zum Gesundheitszustand vergangener Jahre beantworten. Dabei spielen auch Krankenhausaufenthalte und Operationen eine Rolle, ebenso Fragen zur Zahngesundheit. Private Krankenkassen können bei Unstimmigkeiten beim behandelten Arzt Rückfragen stellen. Ärzte sind in diesem Fall von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden. Zur Prüfung kommen auch Selbstauskünfte, zum Beispiel über Allergien und Folgeerkrankungen hinzu. Bei für die Krankenkassen “schwierigen Fällen” können Risikobeiträge
Es lohnt sich von Zeit zu Zeit zu prüfen, ob ein Krankenkassenwechsel in eine andere privaten Krankenkasse Vorteile bietet. Mit unserem Krankenkassen Vergleichsrechner können Sie nicht nur private Krankenkassen, sondern auch gesetzliche Krankenkassen völlig unabhängig miteinander vergleichen.
Private Krankenversicherung für Alg II-Empfänger
Alg II-Empfänger, die Versicherte einer privaten Krankenkasse sind, müssen nicht in den Basistarif ihrer Krankenkasse wechseln. Das Bayrische Bundessozialgericht entschied am 19.07.2011 darüber und fällte ein Urteil. Das jeweilige Jobcenter muss die Kosten zur privaten Krankenversicherung tragen, jedoch nur in Höhe, welche für den Basistarif fällig wären.
Was bedeutet der Basistarif einer privaten Krankenkasse?
Der Basistarif einer privaten Krankenkasse ist vom Leistungskatalog her mit dem der gesetzlichen Krankenversicherung vergleichbar. Versicherte, die sich für einen Basistarif entschieden haben, können jederzeit in den Basistarif einer anderen privaten Krankenkasse wechseln. Nach dem Krankenkassenwechsel ist der Versicherte 18 Monate an seine Krankenkasse gebunden. Alterrückstellungen können gegebenenfalls mit in die neue private Krankenkasse übertragen werden. Die Beitrageshöhe zum Basistarif richtet sich nach dem Geschlecht, dem Eintrittsalter und dem Beruf. Der Gesundheitszustand des Versicherten bleibt außen vor.
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