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Krankenkassen Wahltarif mit Selbstbehalt: Neues Urteil gefällt
Der Focus berichtet in einem aktuellen Artikel über ein neu gefälltes Urteil zu Krankenkassen Wahltarifen. Genauer gesagt, geht es bei der Entscheidung des Bundessozialgerichtes, um den Wahltarif mit Selbstbehalt. Anlass zu dieser Entscheidung war der Tarif der Sercurvita BKK mit einer gestaffelten Prämienzahlung, die aber Gering- und Mittelverdiener eher benachteiligte, so das BSG.
Das Gericht in Kassel entschied, dass Wahltarife mit Selbstbehalt nicht zu Lasten andere Versicherter gehen und aus anderen Wahltarifen quer finanziert werden dürfen. Außerdem darf der Tarif sich nicht an kostenlos mitversicherte Familienangehörige richten. Der Sercurvita BKK Wahltarif mit Selbstbehalt wurde daher nicht genehmigt.
Was bedeutet ein Wahltarif mit Selbstbehalt?
Bei dem Tarif mit Selbstbehalt tragen die Versicherten die Kosten für die Behandlungen bis zur Höhe des Selbstbehaltes allein. Die Krankenkasse zahlt im Gegenzug dafür bestimmte Prämien. Es gibt noch eine Reihe von anderen Wahltarifen, die gesetzliche Krankenkassen ihren Versicherten anbieten können.
Zur Deutschen BKK wechseln
Warum Sie zur Deutschen BKK wechseln sollten:
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Die Deutsche BKK ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung und ihr gehören mehr als 1 Millionen Versicherte an. Bei der Deutschen BKK wird Kundenservice groß geschrieben. So werden zum Beispiel Ihre schriftlichen Anliegen innerhalb von 24 Stunden bearbeitet. Seit März 2010 erhebt die gesetzliche Krankenkasse einen monatlichen Zusatzbeitrag von 8 Euro.
Die Deutsche BKK sieht sich nicht nur verantwortlich Sie im Krankheitsfall umfassend zu betreuen. Durch viele Leistungen, die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehen, sorgt Sie für eine optimale Gesunderhaltung. Als Vorsorgemaßnahmen bietet Ihnen die Deutsche BKK unter anderem Gesundheitskurse an, bei denen die Kosten für Erwachsene bis zu read more
Wahltarif für chronisch Kranke
Der Wahltarif für chronisch Kranke eignet sich für Versicherte, die:
– chronisch an Asthma, Brustkrebs, koronaren Herzkrankheiten, Diabetes oder Lungenkrankheiten leiden
Der Wahltarif ist ein Spezialtarif, der strukturierte Behandlungsprogramme (Disease-Management-Programme/DMP) für chronisch Kranke beinhaltet. Der Versicherte, der diesen Tarif wählt, nimmt an speziellen Kontrolluntersuchungen und Therapien teil, die auf seine Erkrankung optimal abgestimmt sind.
Mitunter entfällt für die Teilnehmer an einem DMP die Praxisgebühr und die maximalen Zuzahlungen sind für sie auf ein Prozent begrenzt.
Chronisch Kranke, die an Brustkrebs, Diabetes Typ I und II, chronischen Lungenkrankheiten oder an koronaren Herzkrankheiten erkrankt sind, können mit ihrer Krankenkasse so einen speziellen Tarif abschließen.
Übersicht der Wahltarife
Seit dem 01.01.2009 können Krankenkassen ihren Versicherten Wahltarife anbieten. Mit den verschiedenen Wahltarifen können Sie Geld einsparen und Ihren Versicherungsschutz um zusätzliche Leistungen je nach persönlichem Bedarf erweitern.
Hier sind die wichtigsten Wahltarife im Überblick:
- Wahltarif Beitragsrückerstattung
Wurde über den Zeitraum eines Jahres keinerlei Arztleistungen oder Medikamente in Anspruch genommen, gibt es maximal einen Monatsbeitrag von der Krankenkasse pro Jahr zurück.
- Wahltarif mit Bonusprogramm
Eine gesunde Lebensweise und Vorsorgemaßnahmen können mit attraktiven Geld- oder Sachleistungen belohnt werden.
- Wahltarif Selbstbehalt
Einen Teil der Behandlungskosten trägt der Versicherte selbst, dafür zahlt die Krankenkasse eine Prämie.
- Wahltarif Kostenerstattung
Gesetzlich Versicherte zahlen erst einmal alle Behandlungen und Medikamente selbst und bekommen danach die Kosten anteilig von der Krankenkasse rückerstattet. Dafür kann der Versicherte Behandlungen in Anspruch nehmen, die sonst nur Privatpatienten vorbehalten sind.
- Wahltarif Krankentagegeld
Im Krankheitsfall gibt es Krankentagegeld eher bzw. erhöht. Somit ist Ihr Einkommen zusätzlich abgesichert.
- Wahltarif für chronisch Kranke
Die Kosten für spezielle Behandlungsprogramme zum Beispiel für Diabetiker, Menschen mit Asthma oder Herzerkrankungen können zusätzlich abgesichert werden.
- Wahltarif für alternative Heilmethoden
Die Krankenkassen tragen zu einem gewissen Prozentsatz die Kosten, zum Beispiel für eine Behandlung beim Heilpraktiker oder auch für verschreibungspflichtige homöopathische Arzneimittel.
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