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Zusatzbeitrag auch für chronisch Kranke
Gesetzliche Krankenkassen, die mit den zugewiesenen Geldern aus dem Gesundheitsfond nicht auskommen, können von ihren Versicherten einen Zusatzbeitrag erheben. Seit Einführung des Zusatzbeitrages haben schon viele Versicherte ihre Krankenkasse gewechselt.

Die neuste Information zum Zusatzbeitrag betrifft eine gerichtliche Entscheidung zum Thema Härtefallklausel. Das Gericht entschied, dass auch chronisch Kranke mit einem geringen Einkommen diesen Zusatzbeitrag entrichten müssen. Sie gelten in diesem Fall nicht als soziale Härtefälle. Durch die Beschränkung des Zusatzbeitrages auf maximal 8 Euro im Monat und das bestehende Sonderkündigungsrecht bei Einführung eines Zusatzbeitrages sei ein ausreichender sozialer Schutz für die Krankenversicherten.
Diesem Urteil des LSG Baden-Württemberg L 11 KR 3607/10 ging die Klage einer Seniorin aus dem März 2010 voraus. Die Frau ist chronisch krank und verfügt nach eigenen Angaben nicht über ausreichend finanzielle Mittel, um den Zusatzbeitrag an ihre Krankenkasse zu bezahlen. Das Landessozialgericht bewertet diesen Fall anders und entschied, dass es für die Zahlung des Zusatzbeitrages keine Ausnahmen gibt.
Die Frau hätte nach Bekanntgabe der Erhebung des Zusatzbeitrages von ihrem Sonderkündigungsrecht gebrauch machen und in eine andere Krankenkasse wechseln können. Sie finden bei uns eine Liste mit Krankenkassen ohne Zusatzbeitrag.
Keine Zahlung des Zusatzbeitrages – Lohn-Pfändung droht!
Der Spiegel berichtet in einem akuellen Artikel, dass über 150.000 Krankenkassen-Mitglieder von gesetzlichen Krankenkassen mit einem Zusatzbeitrag diesen allein im ersten Halbjahr 2010 bisher nicht ordnungsgemäß an ihre Krankenkasse überwiesen haben. Nun wenden sich die betroffenen Krankenkassen, als letzten Schritt an das Hauptzollamt, um die Zusatzbeiträge einzutreiben. Ignorieren die Versicherten auch die Zahlungserinnerung des Hauptzollamtes, dann folgt die Pfändung von Lohn und Rente. Die meisten Zahlungsverweigerer sind im Übrigen Mitglieder in der DAK und der KKH-Allianz. In der Liste finden Sie Krankenkassen, die bisher keinen Zusatzbeitrag erheben.
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